Grundsätzlich sei erwähnt, dass es nicht verboten ist, den Hund im Fußraum mitfahren zu lassen. Allerdings gibt es hier einiges zu beachten, vor allem auch rechtlich. Darauf möchten wir nachfolgend eingehen.
Natürlich sollten Sie den Vierbeiner in keinem Fall ohne jegliche Sicherung im Fußraum unterbringen. Die Gefahr, dass er bei einem Unfall durchs Auto geschleudert wird und damit nicht nur sich selbst, sondern auch Sie und Ihre Mitfahrer gefährdet, ist einfach zu hoch.
Sie müssen den Hund stets ausreichend sichern. Am besten verwenden Sie hierzu eine geeignete Transportbox, die den Bedürfnissen des Vierbeiners in puncto Wohlfühlen gerecht wird. Dies bedeutet, das Behältnis muss sicher sein und dem Hund seinen dringend benötigten Freiraum bieten. Achten Sie daher bei der Auswahl vor allem darauf, die richtige Größe für die Hundetransportbox zu finden.
Stellen Sie die Box so ab, dass sie nicht verrutschen kann. Am besten schieben Sie den Sitz so weit nach hinten, dass die Transportbox keinerlei Spielraum hat.
Als sicherster Fußraum im Auto gilt der Fußraum hinter dem Fahrersitz. Dort ist der Hund bestens geschützt und hat seine Ruhe. Zudem lenkt er Sie als Fahrer nicht vom Fahren ab, was durchaus der Fall sein könnte, wenn er hinter dem Beifahrersitz oder im Fußraum des Beifahrers liegt.
Wenn Sie die Sicherheit im Straßenverkehr nicht beachten und den Hund ohne Transportbox im Fußraum Ihres Autos mitfahren lassen, droht ein entsprechendes Bußgeld. Allein für eine unzureichende Sicherung drohen bis zu 35 Euro, wenn Sie erwischt werden. Bauen Sie einen Unfall oder kommt es zu einer Gefährdung oder Sachbeschädigung, fallen die Summen deutlich höher aus. Zudem müssen Sie auch mit Punkten in Flensburg rechnen.
Achten Sie daher von vornherein auf die bestmögliche Sicherung des Hundes im Fußraum durch eine entsprechende Transportbox.