Krankenkassen Bonusprogramme im Vergleich und Test

andreas kirchner
Ich bin Andreas und der Gründer und Inhaber von Experten-Beraten.de sowie einer der Geschäftsführer von der Online-Marketing-Agentur Hanseranking in Hamburg.

Bonusprogramm Krankenkassen: Das müssen Sie wissen

Gesetzlich Krankenversicherte haben die Möglichkeit, an den Bonusprogrammen ihrer Krankenversicherung teilzunehmen.

Doch was sind Bonus-Programme, welchen Zweck erfüllen sie und welche Methoden gibt es? All dies möchten wir Ihnen in diesem kleinen Ratgeber erklären.

Wir sagen Ihnen, welche Krankenkassen die besten Bonusprogramme anbieten und welche Voraussetzungen für die Teilnahme bestehen.

Zuletzt aktualisiert am: 02.11.2024

Unsere Sieger unter allen getesteten Krankenkassen Bonusprogramme

DAS TESTERGEBNIS

Prämienvielfalt
Aufwand
Motivation
ZUM TEST

DAS TESTERGEBNIS

Prämienvielfalt
Aufwand
Motivation
ZUM TEST

DAS TESTERGEBNIS

Prämienvielfalt
Aufwand
Motivation
ZUM TEST

DAS TESTERGEBNIS

Prämienvielfalt
Aufwand
Motivation
ZUM TEST

DAS TESTERGEBNIS

Prämienvielfalt
Aufwand
Motivation
ZUM TEST

Ähnliche Vergleiche

Krankenkassen Bonusprogramm Ratgeber

Was ist das Bonusprogramm in der GKV?

Vor einigen Jahren wurde beschlossen, dass die Beitragszahlungen für die gesetzliche Krankenversicherung bei allen Versicherern eine identische Höhe haben muss. Die Krankenkassen mussten sich etwas Neues einfallen lassen, um „Kunden anzulocken“. So ist es dem Versicherungsnehmer beispielsweise möglich, sich durch die Zahlung etwaiger Zusatzbeiträge bessere Leistungen zu sichern, die über die festgeschriebenen Mindestleistungen hinausgehen.

Auch die Bonusprogramme sind ein gutes Lockmittel der Krankenversicherungen, um neue Kunden an sich zu binden. Sie sollen vor allem ein gesundheitsbewusstes Leben der Versicherungsnehmer fördern. Dies führt zu einer Senkung der allgemeinen Erkrankungen und trägt wiederum zu einer hohen Kostenersparnis der Versicherungsgesellschaften bei. Alles in allem können sich die Bonusprogramme sowohl für den Versicherungsnehmer als auch für die Krankenkasse lohnen. Voraussetzung ist jedoch, dass Sie sich für den besten Anbieter entscheiden.

Vor allem im Bereich der Bonusprogramme unterscheiden sich die Angebote und Prämien erheblich voneinander, sodass Sie im Vorfeld einen gezielten Vergleich durchführen sollten. Damit Sie den bestmöglichen Überblick erhalten, bieten wir Ihnen hier umfangreiche Informationen an.

Welche Prämien kann der Versicherungsnehmer von der Krankenkasse erwarten?

In den ersten Jahren nach Einführung der Bonus-Programme waren es vor allem Sachprämien, die dem Versicherungsnehmer angeboten wurden. Inzwischen entscheiden sich jedoch immer mehr Versicherer zur Auszahlung von Geldprämien. Dies bedeutet, dass der Versicherungsnehmer bares Geld in den Händen hält. Ebenso ist eine Verrechnung mit verschiedenen Gesundheitsleistungen denkbar.

Von welcher Prämie Sie als Kunde letztendlich profitieren, hängt davon ab, für welchen Versicherer und welches Bonusprogramm Sie sich entschieden haben.

Sie haben die Wahl zwischen folgenden Prämien-Arten:

  • Geldprämien
  • Sachprämien
  • Verrechnung mit Gesundheitsleistungen

Aufgrund der hervorragenden Angebote manch gesetzlicher Krankenkassen entscheiden sich viele Kunden zu einem Versicherungswechsel, sodass die Bonusprogramme für die Krankenversicherer ein immer wichtigeres Werbemittel werden.

Wenn Sie ab heute gesünder leben möchten, schauen Sie sich zwischen den verschiedenen Bonusprogrammen um und finden Sie Ihren persönlichen Favoriten.

Das müssen Sie beachten, wenn Sie die Prämien nutzen möchten

Die meisten Krankenversicherer bieten ein sogenanntes Bonusheft an. In dieses lassen Sie beispielsweise eintragen, wenn Sie Gesundheitskurse absolvieren. Datum, Unterschrift und Stempel des Anbieters reichen aus. Dieses Bonusheft übersenden Sie zum Jahresende der jeweiligen Krankenversicherung. Sie prüft Ihren Bonus und zahlt Ihnen die entsprechende Prämie aus.

Während Sie bei einigen Anbietern mit wenig Aufwand zum Ziel gelangen, ist es bei anderer Versicherern etwas mühseliger, die Prämie tatsächlich beanspruchen zu können. Schauen Sie sich daher vor dem Abschluss eines neuen Versicherungsvertrages auch die Bonusbedingungen genau an.

In der Regel müssen Sie sogenannte Bonuspunkte sammeln.

Die Vorteile der Bonusprogramme in der Übersicht:

Vorteile für den Versicherungsnehmer

Vorteile für die Krankenkasse

  • Bargeld-Prämien können teilweise mehrere hundert Euro einbringen

  • Sachprämien und die Verrechnung mit Gesundheitsleistungen sind ebenfalls möglich

  • Steigerung der Gesundheit durch die Teilnahme an verschiedenen Gesundheitskursen oder Sport

  • Weniger Arbeitsunfähigkeit

  • Gute Möglichkeit, um neue Kunden zu generieren

  • Durch das neue Gesundheitsbewusstsein der Teilnehmer am Bonusprogramm verbessert sich die Gesundheit vieler Versicherter

  • Hierdurch sinken für die Versicherung wiederum die Ausgaben für Arzt-, Behandlungs- und Krankenhauskosten

 

Für welche Aktivitäten erhalten Sie Bonuspunkte vom Versicherer?

Bonuspunkte werden für verschiedene Aktivitäten „gezahlt“. Allerdings müssen Sie beachten, dass Sie für viele Leistungen zunächst selbst aufkommen müssen, ehe Sie das Geld erstattet bekommen oder eine Sachleistung in Anspruch nehmen können.

Unter anderem werden die Bonuspunkte für folgende Aspekte angeboten:

  • 1. Steigerung des Gesundheitsbewusstseins

Beispielsweise, wenn Sie mit dem Rauchen aufhören und somit den „Nichtraucherstatus“ erhalten oder wenn Sie einen BMI haben, der im Normalbereich liegt

  • 2. Sport zur Verbesserung der Fitness

Teilnahme am Training im Sportverein, Sport im Fitnessstudio

  • 3. Inanspruchnahme von Vorsorge-Leistungen

Beispielsweise spezielle Vorsorge-Untersuchungen, die ab einem bestimmten Alter vorgesehen sind

  • 4. Impfungen, um Krankheiten vorzubeugen

Frischen Sie regelmäßig Ihre Impfungen – z. B. gegen Tetanus – auf

  • 5. Prävention

Für die Teilnahme an Aufklärungsveranstaltungen zu verschiedenen Themenbereichen

  • 6. Zahngesundheit

Beispielsweise, wenn Sie die professionelle Zahnreinigung in Anspruch nehmen

  • 7. Geburt und Untersuchungen für Kinder

Für die Teilnahme an den vorgeschriebenen U-Untersuchungen

Lohnen sich Bonus-Programme in finanzieller Hinsicht?

Grundsätzlich ist es eine gute Sache, für Gesundheitsleistungen, zu denen Sie sich entscheiden, Bargeld erstattet zu bekommen. Wie erwähnt, müssen Sie jedoch in der Regel für die Leistungen in Vorkasse gehen. Entscheiden Sie sich beispielsweise für eine Mitgliedschaft im Fitnessstudio, weil Sie seit Jahren anstreben, etwas gegen Ihr Übergewicht zu unternehmen und schließen Sie die Mitgliedschaft im Studio nur aus diesem Grund ab, dürfte sich dies in finanzieller Hinsicht kaum lohnen. Haben Sie jedoch sowieso eine solche Mitgliedschaft, weil Sie regelmäßig trainieren, schadet es keinesfalls, das Bonus-Programm in Anspruch zu nehmen, um einen Teil der investierten Kosten erstattet zu bekommen. Sie sollten daher stets den Kosten- und Nutzenfaktor gegenüberstellen. Zudem sollten Sie beachten, dass einige Versicherer einen Nachweis über die tatsächlich absolvierten Trainingsstunde benötigen. Es lohnt also nicht, eine Mitgliedschaft abzuschließen und das Training letztendlich nicht zu besuchen.

Diese gesetzlichen Krankenversicherer bieten Bonusprogramme an

Nachfolgend möchten wir Ihnen eine Aufstellung über die Krankenkassen geben, die Ihnen Bonusprogramme anbieten:

Versicherer

Maximale Bonuszahlung pro Jahr in EUR

Actimonda Krankenkasse

200 Euro

AOK Rheinland-Pfalz / Saarland

50 Euro

AOK Nordost

315 Euro

AOK Rheinland / Hamburg

80 Euro

AOK Plus

295 Euro

AOK Hessen

100 Euro

AOK Sachsen-Anhalt

200 Euro

AOK Die Gesundheitskasse für Niedersachsen

185 Euro

AOK Bremen / Bremerhaven

120 Euro

AOK Nordwest

120 Euro

AOK Baden-Württemberg

120 Euro

Atlas BKK Ahlmann

120 Euro

Audi BKK

120 Euro

Bahn BKK

125 Euro

Barmer GEK

100 Euro

Bertelsmann BKK

40 Euro

Betriebskrankenkasse Mobil Oil

90 Euro

Betriebskrankenkasse WMF

150 Euro

BIG direkt gesund

120 Euro

BKK Freudenberg

200 Euro

BKK Akzo Nobel Bayern

75 Euro

BKK Pfalz

210 Euro

BKK Wirtschaft & Finanzen

100 Euro

BKK VBU

130 Euro

BKK exklusiv

200 Euro

BKK Gildemeister Seidensticker

225 Euro

BKK VDN

250 Euro

BKK firmus

120 Euro

BKK Linde

160 Euro

BKK24

260 Euro

BKK Dürkopp Adler

250 Euro

BKK ProVita

120 Euro

BKK der MTU Friedrichshafen GmbH

150 Euro

BKK advita

190 Euro

BKK Pfaff

120 Euro

BKK Herkules

200 Euro

BKK Scheufelen

265 Euro

BKK Diakonie

150 Euro

BKK Faber-Castell & Partner

100 Euro

BKK Melitta Plus

200 Euro

BKK ZF & Partner

85 Euro

BKK Technoform

150 Euro

BKK Werra-Meissner

60 Euro

BKK Achenbach Buschhütten

100 Euro

BKK HMR

150 Euro

BKK RWE

50 Euro

Bosch BKK

175 Euro

Brandenburgische BKK

180 Euro

Continentae Betriebskrankenkasse

120 Euro

Daimler BKK

100 Euro

DAK Gesundheit

210 Euro

Deutsche BKK

40 Euro

Energie BKK

120 Euro

Heimat Krankenkasse

100 Euro

HEK Hanseatische Krankenkasse

100 Euro

HKK Krankenkasse

150 Euro

IKK Nord

80 Euro

IKK Classic

100 Euro

IKK Brandenburg und Berlin

385 Euro

IKK gesund plus

260 Euro

IKK Südwest

60 Euro

KKH Kaufmännische Krankenkasse

90 Euro

Knappschaft

115 Euro

Mhplus Betriebskrankenkasse

100 Euro

Novitas BKK

190 Euro

Pronova BKK

100 Euro

R + V Betriebskrankenkasse

120 Euro

Salus BKK

200 Euro

SBK

90 Euro

Schwenninger Krankenkasse

50 Euro

SECURVITA Krankenkasse

600 Euro

SKD BKK

50 Euro

TK Techniker Krankenkasse

137,50 Euro

Vereinigte BKK

150 Euro

Viactiv Krankenkasse

100 Euro

Welche Unterschiede gibt es bei Bonusprogrammen?

Wie Sie den Bonus erreichen

Letztendlich richtet sich das Bonusprogramm nach den Kriterien der jeweiligen Krankenkasse. Bei einigen Versicherern genügen wenige Aktivitäten aus, damit Sie die Bonuszahlung erhalten. So müssen Sie beispielsweise Impfungen einholen oder können sich in einem Sportverein oder Fitnessstudio anmelden.

Andere Anbieter wiederum setzen die Pflichten deutlich höher an, sodass Sie einiges unternehmen müssen, um von der versprochenen Bonuszahlung zu profitieren.

Wieder andere Versicherer legen Punktzahlen fest, welche Sie für die Erfüllung der „Pflichten“ erhalten. Je nach erreichtem Punktsatz errechnet sich der Geldbetrag, welcher Ihnen später erstattet wird.

Wann wird der Bonus ausgezahlt?

Wann die Auszahlung des Bonus erfolgt, entscheidet ebenfalls jeder Krankenversicherer selbst. Es kann sein, dass das Bonusjahr nicht mit dem laufenden Kalenderjahr gleichzusetzen ist. Die meisten Versicherer werden jedoch das Versicherungsjahr auch als Bonusjahr festlegen.

Zusätzliche Boni für Familien

Insbesondere, wenn eine Familienversicherung besteht, kann es sein, dass Sie Anspruch auf einen Kinderbonus oder Familienbonus haben. Wie sich dieser zusammensetzt und was Sie beachten müssen, um von einem solchen, zusätzlichen Bonus zu profitieren, sollten Sie bei Ihrer Krankenversicherung erfragen. Denn auch hierbei unterscheiden sich die Angebote der einzelnen Gesellschaften zum Teil erheblich voneinander.

Wie wirkt sich die Bonuszahlung auf den Steuervorteil aus?

Wenn der Versicherungsnehmer seine Krankenkassenbeträge bezahlt, mindert dies die Steuerlast. Wenn die Krankenkasse dem Versicherten einen Bonus auszahlt, darf das Finanzamt diesen gem. Urteil des Bundesfinanzhofs nicht automatisch verrechnen. Beschlossen wurde dies im Verfahren zum Aktenzeichen X R 17/15 des BFH in München.

Der Fall bezog sich darauf, dass der Kläger die Krankenversicherungsbeiträge als Sonderausgaben geltend machen wollte. Da er von seiner Versicherungsgesellschaft einen Vorsorgebonus in Höhe von 150 Euro erhielt, wollte das Finanzamt diesen als Erstattung von Krankenversicherungsbeiträgen verrechnen, obwohl der Kläger die Vorsorgemaßnahmen, an denen er teilnahm, aus eigener Tasche finanziert hatte. Da Die Bonuszahlung nicht in unmittelbaren Zusammenhang mit dem Erlangen des Versicherungsschutzes steht, sah das Gericht diese Verfahrensweise des Finanzamtes als ungültig an. Allerdings bezieht sich das Urteil lediglich auf Bonuszahlungen, die als Barprämie deklariert sind.

Wahltarife oder Bonusmodelle? Worin besteht der Unterschied?

Immer wieder verwechseln Versicherungsnehmer Bonusprogramme mit den Wahltarifen. Deshalb möchten wir an dieser Stelle Klarheit über die Unterschiede beider Varianten schaffen:

  • 1. Wahltarife

Bei Wahltarifen handelt es sich um Versicherungsbausteine in Form einer privaten Zusatzversicherung. Diese können in die gesetzliche Krankenversicherung eingebunden werden, damit der Versicherungsnehmer bessere Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen kann. Die Wahltarife sind für den Versicherungsnehmer mit höheren Kosten verbunden, da er die Zusatzleistungen extra bezahlt.

Ein beliebter Tarif ist beispielsweise der Wahltarif mit Beitragsrückerstattung. Dies bedeutet, dass der Versicherungsnehmer einen bestimmten Anteil der gezahlten Beiträge zurückerstattet bekommt, wenn er innerhalb des vorgesehenen Zeitraums keine Gesundheitsleistungen beansprucht hat.

Ebenso werden Wahltarife mit Selbstbehalt angeboten. Hierbei handelt es sich um Tarife, bei denen der Versicherungsnehmer einen Teil der Behandlungskosten selbst trägt. Zu vergleichen ist dies mit der Selbstbeteiligung, die bei anderen Versicherungsarten angeboten wird. Versicherungsnehmer, die einen Selbstbehalt zahlen, erhalten hierfür eine bestimmte Prämie. Wie hoch der jeweilige Selbstbehalt ist, richtet sich nach der Krankenkasse sowie dem gewählten Tarifmodell.

Wenn Sie einen Wahltarif abschließen, bedenken Sie, dass die meisten derartigen Tarife eine Vertragsbindung vorsehen, die in der Regel bei drei Jahren liegt. Innerhalb dieses Zeitraums ist es dem Versicherungsnehmer nicht möglich, den Vertag zu kündigen und zu einem anderen Anbieter zu wechseln.

  • 2. Bonusmodelle

Bonusmodelle sind Programme der Versicherungsgesellschaften, mit denen Versicherungsnehmer, die gesundheitsbewusst leben, unterstützt werden sollen. Der Versicherungsnehmer unternimmt bestimmte Vorsorgeuntersuchungen oder nimmt beispielsweise an einem Fitnesskurs teil und erhält im Gegenzug hierzu bestimmte Prämien. Dies hat keinerlei Auswirkungen auf die vertraglichen Aspekte zwischen dem Versicherungsnehmer und der Krankenkasse. Bonusmodelle bieten dem Versicherten zahlreiche Vorteile, sodass sie durchaus für alle gesetzlich Krankenversicherten geeignet sind.

  • 3. Mischform beider Varianten

Es gibt Krankenversicherer, die eine Mischform aus Bonusmodellen in Kombination mit Selbstbehalt Wahltarifen anbieten. Auf diese Weise profitieren die Versicherungsnehmer von verschiedenen Vorteilen. Bedenken Sie jedoch, dass die Wahltarife immer mit höheren Beitragskosten verbunden sind.

Kassensuche: Was ist hinsichtlich der Bonusprogramme zu beachten?

Wenn Sie bewusst in den Genuss des besten Bonusprogramms kommen möchten, sollten Sie bei der Wahl der Krankenkasse von Anfang an hierauf achten. Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, Punkte zu sammeln und Prämien zu kassieren. Je nachdem, ob Sie Bonuszahlungen als Sachprämie oder als Geldprämie erhalten möchten, sollten Sie nach der Krankenversicherung mit dem für Sie passenden System Ausschau halten. Erkundigen Sie sich im Vorfeld, welche Gesundheitsmaßnahmen Sie ergreifen müssen, um von der Prämie profitieren zu können und erfragen Sie des Weiteren, was unternommen werden muss, wenn Sie die Beitragserstattung nutzen möchten.

Bonusprogramme verschiedener Krankenversicherer

Wir haben für Sie die Bonus-Programme verschiedener Krankenversicherer miteinander verglichen und möchten nachfolgend hierauf eingehen, um Ihnen einen Überblick zu geben:

1. Das Bonusprogramm der Schwenninger

Wer sich bei der Schwenninger versichert und aktive Gesundheitsvorsorge betreibt, kann sich einen Bonus in Höhe von bis zu 150 Euro sichern. Die Schwenninger bietet das Bonusprogramm für Erwachsene und das Bonus-Programm für Kinder an.

 

Bonusprogramm für Erwachsene

Bonusprogramm für Kinder

Bonusvoraussetzungen

Der Versicherungsnehmer muss mindestens 3 von 5 der folgenden Bonusvoraussetzungen erfüllen:

 

  • Ab einem Alter von 35 Jahren alle 2 Jahre einen Check-up

  • Krebsvorsorge für Männer ab einem Alter von 45 Jahren und für Frauen ab einem Alter von 20 Jahren

  • 5 Jahre lückenlose Zahnvorsorge

  • Einhaltung eines BMI (Body-Mass-Index), der zwischen 18 und 27 liegt

  • Lückenlose Schutzimpfungen

Damit der Bonus gezahlt wird, muss das Kind mindestens 3 der 5 Kriterien erfüllen:

 

  • Teilnahme an den Kinderuntersuchungen U1 – U9 bzw. J1

  • Teilnahme am Kinderturnen, am Sportabzeichen oder im Sportverein

  • Der BMI (Body-Mass-Index) muss zwischen 18 und 27 liegen. Die BMI-Perzentile muss unter 90 liegen

  • Lückenlose Zahnversorgung über 5 Jahre hinweg

  • Lückenlose Schutzimpfungen

Infos zur Teilnahme am Bonus-Programm

  • Das Bonusheft wird gemeinsam mit privaten Rechnungen eingereicht, die für Leistungen entstehen, die im privaten Bonuskatalog zu finden sind. Der Versicherungsnehmer erhält einen Zuschuss

  • Der Bonus kann im ersten Jahr bis zu 150 Euro betragen

  • Ab dem zweiten Jahr beträgt der Bonus maximal 100 Euro

  • Das Bonusheft wird gemeinsam mit privaten Rechnungen eingereicht, die für Leistungen entstehen, die im privaten Bonuskatalog zu finden sind. Der Versicherungsnehmer erhält einen Zuschuss

 

Abgabe des Bonusheftes

Bis spätestens zum 31.03. des Folgejahres

Bis spätestens zum 31.03. des Folgejahres

Auszahlungsvoraussetzung

Damit der Versicherungsnehmer den Bonus von der Schwenninger ausgezahlt bekommt, muss eine ungekündigte Mitgliedschaft vorliegen

Damit der Versicherungsnehmer den Bonus von der Schwenninger ausgezahlt bekommt, muss eine ungekündigte Mitgliedschaft vorliegen

2. Das Bonusprogramm der TK (Techniker Krankenkasse)

Am Bonusprogramm der Techniker Krankenkasse können Versicherungsnehmer ab einem Alter von 15 Jahren freiwillig teilnehmen. Hierfür muss zunächst eine Anmeldung erfolgen, die direkt online möglich ist. Der Versicherungsnehmer erhält ein Bonusheft und kann mit dem Sammeln der Punkte beginnen.

Für die Teilnahme an verschiedenen Aktivitäten erhält der Versicherungsnehmer eine bestimmte Punktzahl. Für einen Bonus von 1.000 Punkten kann er wählen, ob er eine Barprämie in Höhe von 30 Euro beanspruchen möchte oder eine Gesundheitsdividende in Höhe von 60 Euro wünscht. Pro weitere 100 Punkte beträgt die Dividende 5 Euro oder die Barprämie 2,50 Euro. Als Nachweis über die erhaltenen Punkte dient das Bonusheft. Dieses wiederum muss spätestens 3 Monate nach dem Ablauf des Bonuszeitraums bei der Techniker Krankenkasse eingegangen sein, damit Sie von der Prämie profitieren. Praktischerweise können Versicherungsnehmer das Bonusheft online hochladen, sodass der Gang zur Post entfällt.

3. Das Bonusprogramm der BARMER

Die Barmer bietet derzeit drei Varianten für das Bonusprogramm an, und zwar: Das Bonusprogramm für Erwachsene, das Bonusprogramm für Jugendliche und das Bonusprogramm für Kinder. Nachfolgend bieten wir Ihnen einen Überblick der drei Modelle an:

Bonusprogramm für Erwachsene:

Bonusfähige Leistungen

Punkte

Maximale Anrechnung

Krebsfrüherkennung für Frauen ab einem Alter von 20 Jahren

200

1 x

Krebsfrüherkennung für Männer ab einem Alter von 45 Jahren

200

1 x

Früherkennung Check-up ab einem Alter von 35 Jahren (Der Leistungsanspruch besteht alle 2 Jahre)

200

1 x

Darmkrebs-Früherkennung ab einem Alter von 50 Jahren

200

1 x

Hautkrebs-Früherkennung ab einem Alter von 35 Jahren (Der Leistungsanspruch besteht alle 2 Jahre)

200

1 x

Bewegungskurs

150

1 x

Entspannungskurs

150

1 x

Ernährungskurs

150

1 x

Kurs zur Raucherentwöhnung

150

1 x

Schutzimpfungen für das Inland

150

1 x

Schutzimpfungen für das Ausland

150

2 x

Blutspende

150

1 x

Mitgliedschaft im Fitnessstudio

150

1 x

Mitgliedschaft im Sportverein

150

1 x

Sportlicher Leistungsnachweis

150

1 x

Mutterschaftsvorsorge

200

1 x

Professionelle Zahnreinigung

100

1 x

Normalgewicht bei einem BMI (Body-Mass-Index), der zwischen 18,5 und 25 liegt

100

1 x

Bonusprogramm für Jugendliche

Bonusfähige Leistungen

Punkte

Maximale Anrechnung

Impfungen

250

1 x

Jugendgesundheitsuntersuchung

250

1 x

Mitgliedschaft im Sportverein

250

1 x

Mitgliedschaft im Fitnessstudio

250

1 x

Sportlicher Leistungsnachweis

250

1 x

Zahnuntersuchung

250

1 x

Professionelle Zahnreinigung

250

1 x

Bonusprogramm für Kinder

Bonusfähige Leistungen

Punkte

Maximale Anrechnung

Impfungen

250

1 x

Mitgliedschaft im Sportverein

250

1 x

Sportlicher Leistungsnachweis

250

1 x

Zahnuntersuchung

250

1 x

Kinderuntersuchung U1 bis U3

250

1 x

Kinderuntersuchung U4 bis U6

250

1 x

Kinderuntersuchung U7

250

1 x

Kinderuntersuchung U7a

250

1 x

Kinderuntersuchung U8

250

1 x

Kinderuntersuchung U9

250

1 x

Professionelle Zahnreinigung

250

1 x

4. Das Bonusprogramm der HKK

Das Bonusprogramm der HKK sieht 3 verschiedene Stufen vor:

Bonusstufe

Sofortbonus (wird ausgezahlt)

Gesundheitsguthaben

Stufe 1 sieht die Teilnahme an 3 Aktivitäten des Versicherungsnehmers für die Gesundheit vor. Mindestens eine der Aktivitäten muss in den Bereich „Früherkennung und Vorsorge“ eingeordnet werden können.

30 Euro

50 Euro

In Stufe 2 muss der Versicherungsnehmer 5 Aktivitäten für die Gesundheit unternehmen. Eine Aktivität muss dem Bereich „Früherkennung und Vorsorge“ zuzuordnen sein und eine weitere dem Bereich „Gesundheit und Sport“.

60 Euro

100 Euro

In Stufe 3 muss der Versicherungsnehmer 7 Aktivitäten für die Gesundheit unternehmen. Eine Aktivität muss dem Bereich „Früherkennung und Vorsorge“ zuzuordnen sein und eine weitere dem Bereich „Gesundheit und Sport“.

150 Euro

250 Euro

Folgende Aktivitäten zur Gesundheitsförderung sind möglich:

Art der Aktivität

Beispiele

Früherkennung und Vorsorge

  • Zahnvorsorge oder professionelle Zahnreinigung einmal pro Jahr

  • Ab einem Alter von 35 Jahren ein Gesundheits-Check-up alle 2 Jahre

  • Hautkrebs-Früherkennung ab einem Alter von 35 Jahren alle 2 Jahre

  • Krebsfrüherkennung für Frauen ab einem Alter von 20 Jahren einmal jährlich

  • Krebsfrüherkennung für Männer ab einem Alter von 45 Jahren einmal jährlich

  • Chlamydien-Test für Frauen bis zum 25. Lebensjahr einmal jährlich

  • Vorsorgeuntersuchungen für Schwangere (vollständiger Mutterschutzpass)

  • Neugeborenen-Hörscreening

  • Kinderuntersuchung U1 bis U6 (einmalig)

  • Kinderuntersuchung U7 bis U9

  • Kinderuntersuchung U10 bis U11

  • Jugenduntersuchung J1 und J2

Sport und Gesundheit

  • Teilnahme an Bewegungsangeboten im Sportverein mit einer regelmäßigen Teilnahme oder einer Mitgliedschaft im Fitness-Studio, welches qualitätsgesichert ist. Es müssen mindestens 26 Trainingseinheiten pro Jahr nachgewiesen werden.

  • Präventionskurs ab einem Alter von 6 Jahren einmal jährlich

  • Regelmäßige Teilnahme am Betriebssport einmal jährlich

  • Regelmäßige Teilnahme am Hochschulsport einmal jährlich

  • Sportabzeichen DOBS einmal jährlich

  • Schwimmabzeichen für Kinder DLRG einmal jährlich

  • Spaß am Sport einmal jährlich

  • Nach § 20 zertifizierter HKK eCoach ab einem Alter von 18 Jahren und bei regelmäßiger Teilnahme

  • Schutzimpfungen

5. Bonusprogramm der Securvita

Beim Bonusporgramm der Securvita punkten Versicherungsnehmer unter anderem für das Trainieren im Sportverein oder im Fitnessstudio, für regelmäßige Zahnarztbesuche und Vorsorgeuntersuchungen oder für die Teilnahme an Ernährungskursen sowie Kursen zur Raucherentwöhnung. Neben dem Bonusprogramm für Erwachsene bietet die Securvita ein Bonusprogramm für Kinder und Jugendliche im Alter von 5 bis 17 Jahren an. Um am Healthmiles-Bonusprogramm teilzunehmen, muss der Versicherungsnehmer eine Anmeldung durchführen. Je mehr Bonuspunkte gesammelt werden, desto höher fallen die Prämien aus. Beispielsweise werden Einkaufsgutscheine mit einer Höhe von bis zu 720 Euro angeboten. Der Versicherungsnehmer kann die Prämie auch in eine Geldspende umwandeln lassen, sodass diese an einen gemeinnützigen Verein übermittelt wird.

Wo erhalte ich Informationen zum Bonusprogramm?

Wenn Sie Fragen zu Ihrem Bonus-Programm haben, sollten Sie mit der Krankenversicherung Kontakt aufnehmen. Diese kann Ihnen alle Fragen ausführlich beantworten. Häufig finden Sie auch auf der Internetseite der jeweiligen Krankenversicherung umfangreiche Informationen, die Ihnen weiterhelfen werden.

Verfallen die Punkte, wenn ich das Bonusheft nicht rechtzeitig einreiche?

Für die Erfassung der Punkte legen die meisten Versicherer einen Zeitraum von einem Jahr fest. Zudem gibt es in der Regel eine Frist, bis wann das Bonusheft bei der Versicherungsgesellschaft eingegangen sein muss, damit Sie von Ihrem Bonus profitieren können. Überschreiten Sie diese Frist, kann der Bonus nicht mehr gewährt werden. Deshalb ist es wichtig, dass Sie das Bonusheft rechtzeitig abgeben.

In einigen Fällen bieten Versicherer an, die Bonuspunkte auf das Folgejahr zu übertragen, sofern im aktuellen Jahr nicht alle Maßnahmen erfüllt werden konnten und es deshalb nicht zu einer Auszahlung käme. Ob dies auch bei Ihrer Versicherung der Fall ist, entnehmen Sie den Bonusbedingungen. Übrigens gibt es auch Gesellschaften, bei denen Sie einen Teil der Punkte auf Familienangehörige übertragen können.

Bonus-Programme – Das müssen Sie beachten, wenn Sie die Krankenversicherung wechseln möchten:

Versicherungsnehmer haben generell die Möglichkeit, die Krankenversicherung zu wechseln, um von günstigeren Beiträgen oder besseren Leistungen zu profitieren. Diesbezüglich müssen sowohl die Vertragslaufzeit als auch die Kündigungsfrist eingehalten werden, es sei denn, es besteht ein Sonderkündigungsrecht, weil die Gesellschaft die Versicherungsbeiträge anhebt.

Viele Versicherte fragen sich völlig zu Recht, wie sich ein Wechsel der Krankenversicherung auf die Bonuszahlungen auswirkt. Wir möchten Sie deshalb aufklären:

Wenn Sie zum Jahresende das Sonderkündigungsrecht nutzen, weil Ihre Krankenkasse den Beitrag anhebt, wird Ihnen der Bonus mit großer Wahrscheinlichkeit nicht mehr ausgezahlt. Gemäß Bonusbedingungen der meisten Versicherungsgesellschaften haben Sie lediglich dann einen Anspruch auf die Auszahlung, wenn Sie zum Auszahlungszeitpunkt noch Mitglied sind. Dies bedeutet konkret, dass die Bonuspunkte, die Sie das ganze Jahr über gesammelt haben, „nichts mehr wert sind“.

Rechnen Sie gegen, ob es sich lohnt, bis zur Auszahlung der Boni bei der bisherigen Krankenversicherung zu bleiben und danach zu wechseln oder ob ein Wechsel der Versicherung aufgrund eingesparter Beiträge sinnvoller ist. Für die meisten Versicherungsnehmer steht der finanzielle Aspekt im Vordergrund.

Möchten Sie auf die Auszahlung der Boni nicht verzichten, warten Sie ab, bis das Geld auf Ihrem Konto eingeht oder Sie die Sachprämie erhalten haben und kündigen Sie dann im Rahmen der regulären Kündigung.

Beachten Sie unbedingt die Bonusbedingungen der Krankenversicherer

Die Bonusprogramme der Krankenkassen unterliegen den sogenannten Bonusbedingungen. Wie diese im Einzelnen aussehen, richtet sich nach der jeweiligen Krankenkasse. Ehe Sie das Bonusprogramm nutzen, sollten Sie sich daher in den Bonusbedingungen ausführlich informieren. Sie erfahren, wie Sie beim Punktesammeln vorgehen und bis wann Sie das Bonusheft einreichen müssen, damit Sie von den Prämien profitieren. Des Weiteren finden Sie in den Bonusbedingungen Angaben darüber, wer am Bonus-Programm teilnehmen und ob der Bonus übertragen werden kann. Sie erfahren, welche Prämien Sie erhalten und welche Voraussetzungen Sie diesbezüglich erfüllen müssen. Die meisten Versicherer stellen Ihnen die Bedingungen online zur Einsicht zur Verfügung. Sie können sie aber auch telefonisch anfordern und bekommen Sie dann per Post übermittelt.

Wichtige Fragen und Antworten zu Bonusprogrammen

Nachfolgend möchten wir Ihnen die wichtigsten Fragen rund um das Thema „Bonusprogramme der Krankenkassen“ beantworten:

  • Worum handelt es sich bei den Bonusprogrammen der Krankenkassen?

Mit den Bonusprogrammen der Krankenkassen können Sie sich entweder Geld- oder Sachprämien sichern sowie – bei einigen Anbietern – auch die Versicherungsleistungen aufbessern. Um den gewünschten Bonus zu erhalten, lassen Sie sich in einem Bonusheft die erfüllten Pflichten bestätigen, beispielsweise, indem Sie an der passenden Stelle einen Stempel vom Fitnessstudio eintragen lassen, wenn Sie sich dort anmelden. Auch Eintragungen von Ärzten, Kursleitern oder Sportveranstaltern sind möglich.

Das Bonusheft schickt Ihnen Ihre Krankenversicherung in der Regel nach Aufforderung Ihrerseits zu. Sie können es ganz einfach telefonisch oder im Internet beantragen. Haben Sie ausreichend Punkte gesammelt, reichen Sie das Heft bei der Krankenversicherung ein und lassen sich entweder eine Geld- oder Sachprämie auszahlen oder nehmen eine zusätzliche Gesundheitsmaßnahme in Anspruch.

  • Ist es sinnvoll, das Bonus-Programm als Entscheidungskriterium für die Krankenkassenwahl anzusehen?

Bedenken Sie, dass es bei der Wahl der Krankenversicherung in erster Linie darum geht, eine Gesellschaft zu finden, die Ihnen gute Leistungen zu einem möglichst fairen Beitrag anbietet. Das Bonusprogramm sollte daher kein wichtiges Entscheidungskriterium darstellen, da es im Zweifelsfall keine Auswirkungen auf die Gesundheitsleistungen hat. Achten Sie deshalb zuerst auf die Leistungen und Beiträge und schauen Sie sich danach das Bonusmodell an.

  • Wer kann am Bonusprogramm der Krankenkassen teilnehmen?

Jeder, der Mitglied bei einer Krankenversicherung ist, kann an deren Bonusprogramm teilnehmen, sofern die Gesellschaft ein solches Programm anbietet. Auch, wenn Sie Familienmitglieder mitversichern, besteht die Möglichkeit, dass diese am Bonus-Programm teilnehmen. Ob eine Teilnahme der Mitversicherten oder Kinder im Bonusprogramm möglich ist, erfragen Sie am besten bei Ihrem Krankenversicherer. Einige Anbieter legen diesbezüglich besondere Kriterien fest.

  • Wo kann ich Informationen zu den Bonusprogrammen erhalten?

Infos zu den verschiedenen Bonusprogrammen der Krankenkassen erhalten Sie beispielsweise bei uns. Jedoch können Sie sich auch bei den einzelnen Anbietern nach deren Bedingungen erkundigen. In der Regel steht Ihnen diesbezüglich eine Internetseite zur Verfügung oder Sie nehmen eine telefonische Beratung in Anspruch. Die Mitarbeiter der jeweiligen Krankenversicherung werden Ihnen alle notwendigen Informationen bereitstellen und das Bonusheft zusenden.

  • Wie erfolgt die Teilnahme am Bonus-Programm?

Grundvoraussetzung für die Teilnahme am Bonusprogramm ist die Anmeldung. Lassen Sie sich diesbezüglich bei Ihrer Krankenversicherung registrieren. Sobald Sie das Bonusheft erhalten haben, können Sie noch einmal alle relevanten Infos nachlesen und mit dem Sammeln der Punkte beginnen. Lassen Sie sich hierfür verschiedene Aktivitäten, wie beispielsweise die Teilnahme an Gesundheitskursen, bestätigen. Sie können bei den meisten Versicherern davon ausgehen, dass das Bonusjahr dem aktuellen Kalenderjahr gleichzusetzen ist, sodass das Punktesammeln für ein jedes Versicherungsjahr zum Jahresende abgeschlossen sein sollte. Am besten erfragen Sie bei Ihrer Krankenversicherung, welchen Zeitraum das Bonusjahr umfasst.

  • Können Ärzte Geld verlangen, wenn sie eine Bestätigung ins Bonusheft eintragen?

Legen Sie dem Arzt sofort bei der jeweiligen Behandlung das Bonusheft vor, sodass dieser seinen Stempel und die Unterschrift geben kann. In diesem Fall wird die Bestätigung durch den Arzt für Sie mit keinerlei Kosten verbunden sein. Sollten Sie jedoch erst später – beispielsweise in einem neuen Quartal – einen Stempel oder eine Unterschrift verlangen, werden viele Ärzte sich dies bezahlen lassen.

  • Muss ich Steuern zahlen, wenn ich Geldprämien von der Krankenversicherung erhalte?

In einem Musterurteil zum Aktenzeichen 3 K 1387/14 urteilte das Finanzgericht Rheinland-Pfalz, dass sich die Prämien, die Sie durch die Teilnahme am Bonusprogramm erhalten, nicht im Rahmen der Steuererklärung auf die Höhe der abzugsfähigen Ausgaben für die Krankenversicherung auswirken. Es gilt daher das Prinzip „brutto = netto“.

  • Wie wirkt sich die Teilnahme am Bonusprogramm auf die Kündigungsfrist aus?

Generell haben Sie 18 Monate nach Abschluss eines Vertrages mit einer neuen Krankenversicherung die Möglichkeit, den Vertrag zu kündigen. Die Teilnahme am Bonus-Programm wirkt sich nicht negativ auf die Kündigungsfrist aus. Es kann jedoch sein, dass Sie den Bonus nicht mehr ausbezahlt bekommen, wenn Sie die Krankenversicherung wechseln. Dieser Fall tritt ein, wenn die Kriterien für die Auszahlung des Bonus noch nicht erfüllt sind.

  • Was ist beim sogenannten Babybonus zu beachten?

Für die Teilnahme an den Vorsorgeuntersuchungen während der Schwangerschaft und nach der Geburt des Kindes gewähren einige Krankenversicherer den sogenannten Babybonus. Auch dieser soll dazu beitragen, die Versicherte bei der jeweiligen Gesellschaft zu halten. Als Grundvoraussetzung gilt zudem, dass Sie Ihr Baby bei dieser Krankenkasse anmelden.

  • Bei welcher Krankenversicherung erhalte ich das beste Bonusprogramm?

Die Bonusprogramme der Krankenversicherer fallen sehr unterschiedlich aus. Somit können wir nicht verallgemeinern, welcher Anbieter das beste Bonusprogramm hat. Es kommt auf Ihre Ansprüche an und richtet sich beispielsweise danach, ob Sie eine Geld- oder Sachprämie erhalten oder die Gesundheitsleistungen verbessern möchten. Ebenso sollten Sie darauf achten, wie schnell und wann die Krankenversicherung den Bonus auszahlt und welche Voraussetzungen Sie hierfür erfüllen müssen.

  • Wann muss ich das Bonusheft spätestens bei meiner Krankenversicherung eingereicht haben?

Wann Sie das Bonusheft spätestens bei Ihrer Krankenversicherung eingereicht haben müssen, um von den Prämien zu profitieren, richtet sich nach den Bonusbedingungen der jeweiligen Gesellschaft. Des Weiteren kommt es darauf an, welcher Zeitraum als Bonusjahr angesehen wird. In den meisten Fällen ist das Kalenderjahr auch gleichzeitig das Bonusjahr und das Bonusheft muss bis zum 31.03. des Folgejahres abgegeben werden. Ob dies auch bei Ihrer Versicherung zutrifft, lesen Sie in den Bonusbedingungen. Sie können sich aber auch an die Mitarbeiter Ihrer Versicherung wenden, um eine Auskunft zu erhalten. In der Regel gibt es eine Hotline-Nummer, unter der Ihnen fachkundige Angestellte mit Rat und Tat zur Seite stehen. Auch können Sie eine E-Mail senden, die Ihnen umgehend beantwortet wird.

  • Wie kann ich das Bonusheft bei der Gesellschaft einreichen?

Es besteht die Möglichkeit, das Bonusheft per Post bei der Gesellschaft einzureichen. Viele Versicherer bieten Ihnen inzwischen aber auch die Gelegenheit, das Heft online hochzuladen. Hierdurch sparen Sie eine Menge Zeit und vor allem Porto.

Quellen:

n-tv https://www.n-tv.de/

Die Schwenninger Krankenkasse https://www.die-schwenninger.de/leistungen/plusleistungen/bonusprogramm-2018/

Techniker Krankenkasse https://www.tk.de/techniker/service/leistungen-und-mitgliedschaft/leistungen

Barmer https://www.barmer.de/bonusprogramm

hkk Krankenkasse https://www.hkk.de/leistungen-und-services/hkk-vorteile/geldwerte-vorteile/bonusprogramm-ab-2020

Securvita https://www.securvita.de/krankenkasse/bonusprogramm-healthmiles.html

 
(22 Bewertungen. Durchschnitt: 4,4 von 5)

Magazine zum Thema

 

Hat Ihnen unsere Beratung geholfen?

86 % unserer Leser haben die Kaufberatung, den Ratgeber und unsere unabhängigen Tests rund um Krankenkassen Bonusprogramm positiv bewertet und waren somit zufrieden.

Teilen Sie uns auch Ihre Meinung mit. Unser Ziel ist es unsere Besucher und Leser bestmöglich zu beraten und zu informieren und somit Ihre Kaufentscheidung bestmöglich zu erleichtern. Wir freuen uns über Ihr Feedback

86%
14%

Kommentare und Fragen zu: Krankenkassen Bonusprogramm

Zu den Tests und der Kaufberatung rund um Krankenkassen Bonusprogramm sind noch keine Kommentare, Bewertungen oder Fragen vorhanden. Mit einem Kommentar, einer Frage oder einem Tipp zum Thema Krankenkassen Bonusprogramm können Sie anderen Lesern helfen.
Kommentar zu unserer Kaufberatung

Top aktuell: Unsere Angebote des Tages