Gesetzlich Krankenversicherte haben die Möglichkeit, an den Bonusprogrammen ihrer Krankenversicherung teilzunehmen.
Doch was sind Bonus-Programme, welchen Zweck erfüllen sie und welche Methoden gibt es? All dies möchten wir Ihnen in diesem kleinen Ratgeber erklären.
Wir sagen Ihnen, welche Krankenkassen die besten Bonusprogramme anbieten und welche Voraussetzungen für die Teilnahme bestehen.
Vor einigen Jahren wurde beschlossen, dass die Beitragszahlungen für die gesetzliche Krankenversicherung bei allen Versicherern eine identische Höhe haben muss. Die Krankenkassen mussten sich etwas Neues einfallen lassen, um „Kunden anzulocken“. So ist es dem Versicherungsnehmer beispielsweise möglich, sich durch die Zahlung etwaiger Zusatzbeiträge bessere Leistungen zu sichern, die über die festgeschriebenen Mindestleistungen hinausgehen.
Auch die Bonusprogramme sind ein gutes Lockmittel der Krankenversicherungen, um neue Kunden an sich zu binden. Sie sollen vor allem ein gesundheitsbewusstes Leben der Versicherungsnehmer fördern. Dies führt zu einer Senkung der allgemeinen Erkrankungen und trägt wiederum zu einer hohen Kostenersparnis der Versicherungsgesellschaften bei. Alles in allem können sich die Bonusprogramme sowohl für den Versicherungsnehmer als auch für die Krankenkasse lohnen. Voraussetzung ist jedoch, dass Sie sich für den besten Anbieter entscheiden.
Vor allem im Bereich der Bonusprogramme unterscheiden sich die Angebote und Prämien erheblich voneinander, sodass Sie im Vorfeld einen gezielten Vergleich durchführen sollten. Damit Sie den bestmöglichen Überblick erhalten, bieten wir Ihnen hier umfangreiche Informationen an.
In den ersten Jahren nach Einführung der Bonus-Programme waren es vor allem Sachprämien, die dem Versicherungsnehmer angeboten wurden. Inzwischen entscheiden sich jedoch immer mehr Versicherer zur Auszahlung von Geldprämien. Dies bedeutet, dass der Versicherungsnehmer bares Geld in den Händen hält. Ebenso ist eine Verrechnung mit verschiedenen Gesundheitsleistungen denkbar.
Von welcher Prämie Sie als Kunde letztendlich profitieren, hängt davon ab, für welchen Versicherer und welches Bonusprogramm Sie sich entschieden haben.
Sie haben die Wahl zwischen folgenden Prämien-Arten:
Aufgrund der hervorragenden Angebote manch gesetzlicher Krankenkassen entscheiden sich viele Kunden zu einem Versicherungswechsel, sodass die Bonusprogramme für die Krankenversicherer ein immer wichtigeres Werbemittel werden.
Wenn Sie ab heute gesünder leben möchten, schauen Sie sich zwischen den verschiedenen Bonusprogrammen um und finden Sie Ihren persönlichen Favoriten.
Die meisten Krankenversicherer bieten ein sogenanntes Bonusheft an. In dieses lassen Sie beispielsweise eintragen, wenn Sie Gesundheitskurse absolvieren. Datum, Unterschrift und Stempel des Anbieters reichen aus. Dieses Bonusheft übersenden Sie zum Jahresende der jeweiligen Krankenversicherung. Sie prüft Ihren Bonus und zahlt Ihnen die entsprechende Prämie aus.
Während Sie bei einigen Anbietern mit wenig Aufwand zum Ziel gelangen, ist es bei anderer Versicherern etwas mühseliger, die Prämie tatsächlich beanspruchen zu können. Schauen Sie sich daher vor dem Abschluss eines neuen Versicherungsvertrages auch die Bonusbedingungen genau an.
In der Regel müssen Sie sogenannte Bonuspunkte sammeln.
Vorteile für den Versicherungsnehmer |
Vorteile für die Krankenkasse |
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Bonuspunkte werden für verschiedene Aktivitäten „gezahlt“. Allerdings müssen Sie beachten, dass Sie für viele Leistungen zunächst selbst aufkommen müssen, ehe Sie das Geld erstattet bekommen oder eine Sachleistung in Anspruch nehmen können.
Beispielsweise, wenn Sie mit dem Rauchen aufhören und somit den „Nichtraucherstatus“ erhalten oder wenn Sie einen BMI haben, der im Normalbereich liegt
Teilnahme am Training im Sportverein, Sport im Fitnessstudio
Beispielsweise spezielle Vorsorge-Untersuchungen, die ab einem bestimmten Alter vorgesehen sind
Frischen Sie regelmäßig Ihre Impfungen – z. B. gegen Tetanus – auf
Für die Teilnahme an Aufklärungsveranstaltungen zu verschiedenen Themenbereichen
Beispielsweise, wenn Sie die professionelle Zahnreinigung in Anspruch nehmen
Für die Teilnahme an den vorgeschriebenen U-Untersuchungen
Grundsätzlich ist es eine gute Sache, für Gesundheitsleistungen, zu denen Sie sich entscheiden, Bargeld erstattet zu bekommen. Wie erwähnt, müssen Sie jedoch in der Regel für die Leistungen in Vorkasse gehen. Entscheiden Sie sich beispielsweise für eine Mitgliedschaft im Fitnessstudio, weil Sie seit Jahren anstreben, etwas gegen Ihr Übergewicht zu unternehmen und schließen Sie die Mitgliedschaft im Studio nur aus diesem Grund ab, dürfte sich dies in finanzieller Hinsicht kaum lohnen. Haben Sie jedoch sowieso eine solche Mitgliedschaft, weil Sie regelmäßig trainieren, schadet es keinesfalls, das Bonus-Programm in Anspruch zu nehmen, um einen Teil der investierten Kosten erstattet zu bekommen. Sie sollten daher stets den Kosten- und Nutzenfaktor gegenüberstellen. Zudem sollten Sie beachten, dass einige Versicherer einen Nachweis über die tatsächlich absolvierten Trainingsstunde benötigen. Es lohnt also nicht, eine Mitgliedschaft abzuschließen und das Training letztendlich nicht zu besuchen.
Nachfolgend möchten wir Ihnen eine Aufstellung über die Krankenkassen geben, die Ihnen Bonusprogramme anbieten:
Versicherer |
Maximale Bonuszahlung pro Jahr in EUR |
Actimonda Krankenkasse |
200 Euro |
AOK Rheinland-Pfalz / Saarland |
50 Euro |
AOK Nordost |
315 Euro |
AOK Rheinland / Hamburg |
80 Euro |
AOK Plus |
295 Euro |
AOK Hessen |
100 Euro |
AOK Sachsen-Anhalt |
200 Euro |
AOK Die Gesundheitskasse für Niedersachsen |
185 Euro |
AOK Bremen / Bremerhaven |
120 Euro |
AOK Nordwest |
120 Euro |
AOK Baden-Württemberg |
120 Euro |
Atlas BKK Ahlmann |
120 Euro |
Audi BKK |
120 Euro |
Bahn BKK |
125 Euro |
Barmer GEK |
100 Euro |
Bertelsmann BKK |
40 Euro |
Betriebskrankenkasse Mobil Oil |
90 Euro |
Betriebskrankenkasse WMF |
150 Euro |
BIG direkt gesund |
120 Euro |
BKK Freudenberg |
200 Euro |
BKK Akzo Nobel Bayern |
75 Euro |
BKK Pfalz |
210 Euro |
BKK Wirtschaft & Finanzen |
100 Euro |
BKK VBU |
130 Euro |
BKK exklusiv |
200 Euro |
BKK Gildemeister Seidensticker |
225 Euro |
BKK VDN |
250 Euro |
BKK firmus |
120 Euro |
BKK Linde |
160 Euro |
BKK24 |
260 Euro |
BKK Dürkopp Adler |
250 Euro |
BKK ProVita |
120 Euro |
BKK der MTU Friedrichshafen GmbH |
150 Euro |
BKK advita |
190 Euro |
BKK Pfaff |
120 Euro |
BKK Herkules |
200 Euro |
BKK Scheufelen |
265 Euro |
BKK Diakonie |
150 Euro |
BKK Faber-Castell & Partner |
100 Euro |
BKK Melitta Plus |
200 Euro |
BKK ZF & Partner |
85 Euro |
BKK Technoform |
150 Euro |
BKK Werra-Meissner |
60 Euro |
BKK Achenbach Buschhütten |
100 Euro |
BKK HMR |
150 Euro |
BKK RWE |
50 Euro |
Bosch BKK |
175 Euro |
Brandenburgische BKK |
180 Euro |
Continentae Betriebskrankenkasse |
120 Euro |
Daimler BKK |
100 Euro |
DAK Gesundheit |
210 Euro |
Deutsche BKK |
40 Euro |
Energie BKK |
120 Euro |
Heimat Krankenkasse |
100 Euro |
HEK Hanseatische Krankenkasse |
100 Euro |
HKK Krankenkasse |
150 Euro |
IKK Nord |
80 Euro |
IKK Classic |
100 Euro |
IKK Brandenburg und Berlin |
385 Euro |
IKK gesund plus |
260 Euro |
IKK Südwest |
60 Euro |
KKH Kaufmännische Krankenkasse |
90 Euro |
Knappschaft |
115 Euro |
Mhplus Betriebskrankenkasse |
100 Euro |
Novitas BKK |
190 Euro |
Pronova BKK |
100 Euro |
R + V Betriebskrankenkasse |
120 Euro |
Salus BKK |
200 Euro |
SBK |
90 Euro |
Schwenninger Krankenkasse |
50 Euro |
SECURVITA Krankenkasse |
600 Euro |
SKD BKK |
50 Euro |
TK Techniker Krankenkasse |
137,50 Euro |
Vereinigte BKK |
150 Euro |
Viactiv Krankenkasse |
100 Euro |
Letztendlich richtet sich das Bonusprogramm nach den Kriterien der jeweiligen Krankenkasse. Bei einigen Versicherern genügen wenige Aktivitäten aus, damit Sie die Bonuszahlung erhalten. So müssen Sie beispielsweise Impfungen einholen oder können sich in einem Sportverein oder Fitnessstudio anmelden.
Andere Anbieter wiederum setzen die Pflichten deutlich höher an, sodass Sie einiges unternehmen müssen, um von der versprochenen Bonuszahlung zu profitieren.
Wieder andere Versicherer legen Punktzahlen fest, welche Sie für die Erfüllung der „Pflichten“ erhalten. Je nach erreichtem Punktsatz errechnet sich der Geldbetrag, welcher Ihnen später erstattet wird.
Wann die Auszahlung des Bonus erfolgt, entscheidet ebenfalls jeder Krankenversicherer selbst. Es kann sein, dass das Bonusjahr nicht mit dem laufenden Kalenderjahr gleichzusetzen ist. Die meisten Versicherer werden jedoch das Versicherungsjahr auch als Bonusjahr festlegen.
Insbesondere, wenn eine Familienversicherung besteht, kann es sein, dass Sie Anspruch auf einen Kinderbonus oder Familienbonus haben. Wie sich dieser zusammensetzt und was Sie beachten müssen, um von einem solchen, zusätzlichen Bonus zu profitieren, sollten Sie bei Ihrer Krankenversicherung erfragen. Denn auch hierbei unterscheiden sich die Angebote der einzelnen Gesellschaften zum Teil erheblich voneinander.
Wenn der Versicherungsnehmer seine Krankenkassenbeträge bezahlt, mindert dies die Steuerlast. Wenn die Krankenkasse dem Versicherten einen Bonus auszahlt, darf das Finanzamt diesen gem. Urteil des Bundesfinanzhofs nicht automatisch verrechnen. Beschlossen wurde dies im Verfahren zum Aktenzeichen X R 17/15 des BFH in München.
Der Fall bezog sich darauf, dass der Kläger die Krankenversicherungsbeiträge als Sonderausgaben geltend machen wollte. Da er von seiner Versicherungsgesellschaft einen Vorsorgebonus in Höhe von 150 Euro erhielt, wollte das Finanzamt diesen als Erstattung von Krankenversicherungsbeiträgen verrechnen, obwohl der Kläger die Vorsorgemaßnahmen, an denen er teilnahm, aus eigener Tasche finanziert hatte. Da Die Bonuszahlung nicht in unmittelbaren Zusammenhang mit dem Erlangen des Versicherungsschutzes steht, sah das Gericht diese Verfahrensweise des Finanzamtes als ungültig an. Allerdings bezieht sich das Urteil lediglich auf Bonuszahlungen, die als Barprämie deklariert sind.
Immer wieder verwechseln Versicherungsnehmer Bonusprogramme mit den Wahltarifen. Deshalb möchten wir an dieser Stelle Klarheit über die Unterschiede beider Varianten schaffen:
Bei Wahltarifen handelt es sich um Versicherungsbausteine in Form einer privaten Zusatzversicherung. Diese können in die gesetzliche Krankenversicherung eingebunden werden, damit der Versicherungsnehmer bessere Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen kann. Die Wahltarife sind für den Versicherungsnehmer mit höheren Kosten verbunden, da er die Zusatzleistungen extra bezahlt.
Ein beliebter Tarif ist beispielsweise der Wahltarif mit Beitragsrückerstattung. Dies bedeutet, dass der Versicherungsnehmer einen bestimmten Anteil der gezahlten Beiträge zurückerstattet bekommt, wenn er innerhalb des vorgesehenen Zeitraums keine Gesundheitsleistungen beansprucht hat.
Ebenso werden Wahltarife mit Selbstbehalt angeboten. Hierbei handelt es sich um Tarife, bei denen der Versicherungsnehmer einen Teil der Behandlungskosten selbst trägt. Zu vergleichen ist dies mit der Selbstbeteiligung, die bei anderen Versicherungsarten angeboten wird. Versicherungsnehmer, die einen Selbstbehalt zahlen, erhalten hierfür eine bestimmte Prämie. Wie hoch der jeweilige Selbstbehalt ist, richtet sich nach der Krankenkasse sowie dem gewählten Tarifmodell.
Wenn Sie einen Wahltarif abschließen, bedenken Sie, dass die meisten derartigen Tarife eine Vertragsbindung vorsehen, die in der Regel bei drei Jahren liegt. Innerhalb dieses Zeitraums ist es dem Versicherungsnehmer nicht möglich, den Vertag zu kündigen und zu einem anderen Anbieter zu wechseln.
Bonusmodelle sind Programme der Versicherungsgesellschaften, mit denen Versicherungsnehmer, die gesundheitsbewusst leben, unterstützt werden sollen. Der Versicherungsnehmer unternimmt bestimmte Vorsorgeuntersuchungen oder nimmt beispielsweise an einem Fitnesskurs teil und erhält im Gegenzug hierzu bestimmte Prämien. Dies hat keinerlei Auswirkungen auf die vertraglichen Aspekte zwischen dem Versicherungsnehmer und der Krankenkasse. Bonusmodelle bieten dem Versicherten zahlreiche Vorteile, sodass sie durchaus für alle gesetzlich Krankenversicherten geeignet sind.
Es gibt Krankenversicherer, die eine Mischform aus Bonusmodellen in Kombination mit Selbstbehalt Wahltarifen anbieten. Auf diese Weise profitieren die Versicherungsnehmer von verschiedenen Vorteilen. Bedenken Sie jedoch, dass die Wahltarife immer mit höheren Beitragskosten verbunden sind.
Wenn Sie bewusst in den Genuss des besten Bonusprogramms kommen möchten, sollten Sie bei der Wahl der Krankenkasse von Anfang an hierauf achten. Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, Punkte zu sammeln und Prämien zu kassieren. Je nachdem, ob Sie Bonuszahlungen als Sachprämie oder als Geldprämie erhalten möchten, sollten Sie nach der Krankenversicherung mit dem für Sie passenden System Ausschau halten. Erkundigen Sie sich im Vorfeld, welche Gesundheitsmaßnahmen Sie ergreifen müssen, um von der Prämie profitieren zu können und erfragen Sie des Weiteren, was unternommen werden muss, wenn Sie die Beitragserstattung nutzen möchten.
Wir haben für Sie die Bonus-Programme verschiedener Krankenversicherer miteinander verglichen und möchten nachfolgend hierauf eingehen, um Ihnen einen Überblick zu geben:
Wer sich bei der Schwenninger versichert und aktive Gesundheitsvorsorge betreibt, kann sich einen Bonus in Höhe von bis zu 150 Euro sichern. Die Schwenninger bietet das Bonusprogramm für Erwachsene und das Bonus-Programm für Kinder an.
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Bonusprogramm für Erwachsene |
Bonusprogramm für Kinder |
Bonusvoraussetzungen |
Der Versicherungsnehmer muss mindestens 3 von 5 der folgenden Bonusvoraussetzungen erfüllen:
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Damit der Bonus gezahlt wird, muss das Kind mindestens 3 der 5 Kriterien erfüllen:
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Infos zur Teilnahme am Bonus-Programm |
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Abgabe des Bonusheftes |
Bis spätestens zum 31.03. des Folgejahres |
Bis spätestens zum 31.03. des Folgejahres |
Auszahlungsvoraussetzung |
Damit der Versicherungsnehmer den Bonus von der Schwenninger ausgezahlt bekommt, muss eine ungekündigte Mitgliedschaft vorliegen |
Damit der Versicherungsnehmer den Bonus von der Schwenninger ausgezahlt bekommt, muss eine ungekündigte Mitgliedschaft vorliegen |
Am Bonusprogramm der Techniker Krankenkasse können Versicherungsnehmer ab einem Alter von 15 Jahren freiwillig teilnehmen. Hierfür muss zunächst eine Anmeldung erfolgen, die direkt online möglich ist. Der Versicherungsnehmer erhält ein Bonusheft und kann mit dem Sammeln der Punkte beginnen.
Für die Teilnahme an verschiedenen Aktivitäten erhält der Versicherungsnehmer eine bestimmte Punktzahl. Für einen Bonus von 1.000 Punkten kann er wählen, ob er eine Barprämie in Höhe von 30 Euro beanspruchen möchte oder eine Gesundheitsdividende in Höhe von 60 Euro wünscht. Pro weitere 100 Punkte beträgt die Dividende 5 Euro oder die Barprämie 2,50 Euro. Als Nachweis über die erhaltenen Punkte dient das Bonusheft. Dieses wiederum muss spätestens 3 Monate nach dem Ablauf des Bonuszeitraums bei der Techniker Krankenkasse eingegangen sein, damit Sie von der Prämie profitieren. Praktischerweise können Versicherungsnehmer das Bonusheft online hochladen, sodass der Gang zur Post entfällt.
Die Barmer bietet derzeit drei Varianten für das Bonusprogramm an, und zwar: Das Bonusprogramm für Erwachsene, das Bonusprogramm für Jugendliche und das Bonusprogramm für Kinder. Nachfolgend bieten wir Ihnen einen Überblick der drei Modelle an:
Bonusprogramm für Erwachsene:
Bonusfähige Leistungen |
Punkte |
Maximale Anrechnung |
Krebsfrüherkennung für Frauen ab einem Alter von 20 Jahren |
200 |
1 x |
Krebsfrüherkennung für Männer ab einem Alter von 45 Jahren |
200 |
1 x |
Früherkennung Check-up ab einem Alter von 35 Jahren (Der Leistungsanspruch besteht alle 2 Jahre) |
200 |
1 x |
Darmkrebs-Früherkennung ab einem Alter von 50 Jahren |
200 |
1 x |
Hautkrebs-Früherkennung ab einem Alter von 35 Jahren (Der Leistungsanspruch besteht alle 2 Jahre) |
200 |
1 x |
Bewegungskurs |
150 |
1 x |
Entspannungskurs |
150 |
1 x |
Ernährungskurs |
150 |
1 x |
Kurs zur Raucherentwöhnung |
150 |
1 x |
Schutzimpfungen für das Inland |
150 |
1 x |
Schutzimpfungen für das Ausland |
150 |
2 x |
Blutspende |
150 |
1 x |
Mitgliedschaft im Fitnessstudio |
150 |
1 x |
Mitgliedschaft im Sportverein |
150 |
1 x |
Sportlicher Leistungsnachweis |
150 |
1 x |
Mutterschaftsvorsorge |
200 |
1 x |
Professionelle Zahnreinigung |
100 |
1 x |
Normalgewicht bei einem BMI (Body-Mass-Index), der zwischen 18,5 und 25 liegt |
100 |
1 x |
Bonusprogramm für Jugendliche
Bonusfähige Leistungen |
Punkte |
Maximale Anrechnung |
Impfungen |
250 |
1 x |
Jugendgesundheitsuntersuchung |
250 |
1 x |
Mitgliedschaft im Sportverein |
250 |
1 x |
Mitgliedschaft im Fitnessstudio |
250 |
1 x |
Sportlicher Leistungsnachweis |
250 |
1 x |
Zahnuntersuchung |
250 |
1 x |
Professionelle Zahnreinigung |
250 |
1 x |
Bonusprogramm für Kinder
Bonusfähige Leistungen |
Punkte |
Maximale Anrechnung |
Impfungen |
250 |
1 x |
Mitgliedschaft im Sportverein |
250 |
1 x |
Sportlicher Leistungsnachweis |
250 |
1 x |
Zahnuntersuchung |
250 |
1 x |
Kinderuntersuchung U1 bis U3 |
250 |
1 x |
Kinderuntersuchung U4 bis U6 |
250 |
1 x |
Kinderuntersuchung U7 |
250 |
1 x |
Kinderuntersuchung U7a |
250 |
1 x |
Kinderuntersuchung U8 |
250 |
1 x |
Kinderuntersuchung U9 |
250 |
1 x |
Professionelle Zahnreinigung |
250 |
1 x |
Das Bonusprogramm der HKK sieht 3 verschiedene Stufen vor:
Bonusstufe |
Sofortbonus (wird ausgezahlt) |
Gesundheitsguthaben |
Stufe 1 sieht die Teilnahme an 3 Aktivitäten des Versicherungsnehmers für die Gesundheit vor. Mindestens eine der Aktivitäten muss in den Bereich „Früherkennung und Vorsorge“ eingeordnet werden können. |
30 Euro |
50 Euro |
In Stufe 2 muss der Versicherungsnehmer 5 Aktivitäten für die Gesundheit unternehmen. Eine Aktivität muss dem Bereich „Früherkennung und Vorsorge“ zuzuordnen sein und eine weitere dem Bereich „Gesundheit und Sport“. |
60 Euro |
100 Euro |
In Stufe 3 muss der Versicherungsnehmer 7 Aktivitäten für die Gesundheit unternehmen. Eine Aktivität muss dem Bereich „Früherkennung und Vorsorge“ zuzuordnen sein und eine weitere dem Bereich „Gesundheit und Sport“. |
150 Euro |
250 Euro |
Folgende Aktivitäten zur Gesundheitsförderung sind möglich:
Art der Aktivität |
Beispiele |
Früherkennung und Vorsorge |
|
Sport und Gesundheit |
|
Beim Bonusporgramm der Securvita punkten Versicherungsnehmer unter anderem für das Trainieren im Sportverein oder im Fitnessstudio, für regelmäßige Zahnarztbesuche und Vorsorgeuntersuchungen oder für die Teilnahme an Ernährungskursen sowie Kursen zur Raucherentwöhnung. Neben dem Bonusprogramm für Erwachsene bietet die Securvita ein Bonusprogramm für Kinder und Jugendliche im Alter von 5 bis 17 Jahren an. Um am Healthmiles-Bonusprogramm teilzunehmen, muss der Versicherungsnehmer eine Anmeldung durchführen. Je mehr Bonuspunkte gesammelt werden, desto höher fallen die Prämien aus. Beispielsweise werden Einkaufsgutscheine mit einer Höhe von bis zu 720 Euro angeboten. Der Versicherungsnehmer kann die Prämie auch in eine Geldspende umwandeln lassen, sodass diese an einen gemeinnützigen Verein übermittelt wird.
Wenn Sie Fragen zu Ihrem Bonus-Programm haben, sollten Sie mit der Krankenversicherung Kontakt aufnehmen. Diese kann Ihnen alle Fragen ausführlich beantworten. Häufig finden Sie auch auf der Internetseite der jeweiligen Krankenversicherung umfangreiche Informationen, die Ihnen weiterhelfen werden.
Für die Erfassung der Punkte legen die meisten Versicherer einen Zeitraum von einem Jahr fest. Zudem gibt es in der Regel eine Frist, bis wann das Bonusheft bei der Versicherungsgesellschaft eingegangen sein muss, damit Sie von Ihrem Bonus profitieren können. Überschreiten Sie diese Frist, kann der Bonus nicht mehr gewährt werden. Deshalb ist es wichtig, dass Sie das Bonusheft rechtzeitig abgeben.
In einigen Fällen bieten Versicherer an, die Bonuspunkte auf das Folgejahr zu übertragen, sofern im aktuellen Jahr nicht alle Maßnahmen erfüllt werden konnten und es deshalb nicht zu einer Auszahlung käme. Ob dies auch bei Ihrer Versicherung der Fall ist, entnehmen Sie den Bonusbedingungen. Übrigens gibt es auch Gesellschaften, bei denen Sie einen Teil der Punkte auf Familienangehörige übertragen können.
Versicherungsnehmer haben generell die Möglichkeit, die Krankenversicherung zu wechseln, um von günstigeren Beiträgen oder besseren Leistungen zu profitieren. Diesbezüglich müssen sowohl die Vertragslaufzeit als auch die Kündigungsfrist eingehalten werden, es sei denn, es besteht ein Sonderkündigungsrecht, weil die Gesellschaft die Versicherungsbeiträge anhebt.
Viele Versicherte fragen sich völlig zu Recht, wie sich ein Wechsel der Krankenversicherung auf die Bonuszahlungen auswirkt. Wir möchten Sie deshalb aufklären:
Wenn Sie zum Jahresende das Sonderkündigungsrecht nutzen, weil Ihre Krankenkasse den Beitrag anhebt, wird Ihnen der Bonus mit großer Wahrscheinlichkeit nicht mehr ausgezahlt. Gemäß Bonusbedingungen der meisten Versicherungsgesellschaften haben Sie lediglich dann einen Anspruch auf die Auszahlung, wenn Sie zum Auszahlungszeitpunkt noch Mitglied sind. Dies bedeutet konkret, dass die Bonuspunkte, die Sie das ganze Jahr über gesammelt haben, „nichts mehr wert sind“.
Rechnen Sie gegen, ob es sich lohnt, bis zur Auszahlung der Boni bei der bisherigen Krankenversicherung zu bleiben und danach zu wechseln oder ob ein Wechsel der Versicherung aufgrund eingesparter Beiträge sinnvoller ist. Für die meisten Versicherungsnehmer steht der finanzielle Aspekt im Vordergrund.
Möchten Sie auf die Auszahlung der Boni nicht verzichten, warten Sie ab, bis das Geld auf Ihrem Konto eingeht oder Sie die Sachprämie erhalten haben und kündigen Sie dann im Rahmen der regulären Kündigung.
Die Bonusprogramme der Krankenkassen unterliegen den sogenannten Bonusbedingungen. Wie diese im Einzelnen aussehen, richtet sich nach der jeweiligen Krankenkasse. Ehe Sie das Bonusprogramm nutzen, sollten Sie sich daher in den Bonusbedingungen ausführlich informieren. Sie erfahren, wie Sie beim Punktesammeln vorgehen und bis wann Sie das Bonusheft einreichen müssen, damit Sie von den Prämien profitieren. Des Weiteren finden Sie in den Bonusbedingungen Angaben darüber, wer am Bonus-Programm teilnehmen und ob der Bonus übertragen werden kann. Sie erfahren, welche Prämien Sie erhalten und welche Voraussetzungen Sie diesbezüglich erfüllen müssen. Die meisten Versicherer stellen Ihnen die Bedingungen online zur Einsicht zur Verfügung. Sie können sie aber auch telefonisch anfordern und bekommen Sie dann per Post übermittelt.
Nachfolgend möchten wir Ihnen die wichtigsten Fragen rund um das Thema „Bonusprogramme der Krankenkassen“ beantworten:
Mit den Bonusprogrammen der Krankenkassen können Sie sich entweder Geld- oder Sachprämien sichern sowie – bei einigen Anbietern – auch die Versicherungsleistungen aufbessern. Um den gewünschten Bonus zu erhalten, lassen Sie sich in einem Bonusheft die erfüllten Pflichten bestätigen, beispielsweise, indem Sie an der passenden Stelle einen Stempel vom Fitnessstudio eintragen lassen, wenn Sie sich dort anmelden. Auch Eintragungen von Ärzten, Kursleitern oder Sportveranstaltern sind möglich.
Das Bonusheft schickt Ihnen Ihre Krankenversicherung in der Regel nach Aufforderung Ihrerseits zu. Sie können es ganz einfach telefonisch oder im Internet beantragen. Haben Sie ausreichend Punkte gesammelt, reichen Sie das Heft bei der Krankenversicherung ein und lassen sich entweder eine Geld- oder Sachprämie auszahlen oder nehmen eine zusätzliche Gesundheitsmaßnahme in Anspruch.
Bedenken Sie, dass es bei der Wahl der Krankenversicherung in erster Linie darum geht, eine Gesellschaft zu finden, die Ihnen gute Leistungen zu einem möglichst fairen Beitrag anbietet. Das Bonusprogramm sollte daher kein wichtiges Entscheidungskriterium darstellen, da es im Zweifelsfall keine Auswirkungen auf die Gesundheitsleistungen hat. Achten Sie deshalb zuerst auf die Leistungen und Beiträge und schauen Sie sich danach das Bonusmodell an.
Jeder, der Mitglied bei einer Krankenversicherung ist, kann an deren Bonusprogramm teilnehmen, sofern die Gesellschaft ein solches Programm anbietet. Auch, wenn Sie Familienmitglieder mitversichern, besteht die Möglichkeit, dass diese am Bonus-Programm teilnehmen. Ob eine Teilnahme der Mitversicherten oder Kinder im Bonusprogramm möglich ist, erfragen Sie am besten bei Ihrem Krankenversicherer. Einige Anbieter legen diesbezüglich besondere Kriterien fest.
Infos zu den verschiedenen Bonusprogrammen der Krankenkassen erhalten Sie beispielsweise bei uns. Jedoch können Sie sich auch bei den einzelnen Anbietern nach deren Bedingungen erkundigen. In der Regel steht Ihnen diesbezüglich eine Internetseite zur Verfügung oder Sie nehmen eine telefonische Beratung in Anspruch. Die Mitarbeiter der jeweiligen Krankenversicherung werden Ihnen alle notwendigen Informationen bereitstellen und das Bonusheft zusenden.
Grundvoraussetzung für die Teilnahme am Bonusprogramm ist die Anmeldung. Lassen Sie sich diesbezüglich bei Ihrer Krankenversicherung registrieren. Sobald Sie das Bonusheft erhalten haben, können Sie noch einmal alle relevanten Infos nachlesen und mit dem Sammeln der Punkte beginnen. Lassen Sie sich hierfür verschiedene Aktivitäten, wie beispielsweise die Teilnahme an Gesundheitskursen, bestätigen. Sie können bei den meisten Versicherern davon ausgehen, dass das Bonusjahr dem aktuellen Kalenderjahr gleichzusetzen ist, sodass das Punktesammeln für ein jedes Versicherungsjahr zum Jahresende abgeschlossen sein sollte. Am besten erfragen Sie bei Ihrer Krankenversicherung, welchen Zeitraum das Bonusjahr umfasst.
Legen Sie dem Arzt sofort bei der jeweiligen Behandlung das Bonusheft vor, sodass dieser seinen Stempel und die Unterschrift geben kann. In diesem Fall wird die Bestätigung durch den Arzt für Sie mit keinerlei Kosten verbunden sein. Sollten Sie jedoch erst später – beispielsweise in einem neuen Quartal – einen Stempel oder eine Unterschrift verlangen, werden viele Ärzte sich dies bezahlen lassen.
In einem Musterurteil zum Aktenzeichen 3 K 1387/14 urteilte das Finanzgericht Rheinland-Pfalz, dass sich die Prämien, die Sie durch die Teilnahme am Bonusprogramm erhalten, nicht im Rahmen der Steuererklärung auf die Höhe der abzugsfähigen Ausgaben für die Krankenversicherung auswirken. Es gilt daher das Prinzip „brutto = netto“.
Generell haben Sie 18 Monate nach Abschluss eines Vertrages mit einer neuen Krankenversicherung die Möglichkeit, den Vertrag zu kündigen. Die Teilnahme am Bonus-Programm wirkt sich nicht negativ auf die Kündigungsfrist aus. Es kann jedoch sein, dass Sie den Bonus nicht mehr ausbezahlt bekommen, wenn Sie die Krankenversicherung wechseln. Dieser Fall tritt ein, wenn die Kriterien für die Auszahlung des Bonus noch nicht erfüllt sind.
Für die Teilnahme an den Vorsorgeuntersuchungen während der Schwangerschaft und nach der Geburt des Kindes gewähren einige Krankenversicherer den sogenannten Babybonus. Auch dieser soll dazu beitragen, die Versicherte bei der jeweiligen Gesellschaft zu halten. Als Grundvoraussetzung gilt zudem, dass Sie Ihr Baby bei dieser Krankenkasse anmelden.
Die Bonusprogramme der Krankenversicherer fallen sehr unterschiedlich aus. Somit können wir nicht verallgemeinern, welcher Anbieter das beste Bonusprogramm hat. Es kommt auf Ihre Ansprüche an und richtet sich beispielsweise danach, ob Sie eine Geld- oder Sachprämie erhalten oder die Gesundheitsleistungen verbessern möchten. Ebenso sollten Sie darauf achten, wie schnell und wann die Krankenversicherung den Bonus auszahlt und welche Voraussetzungen Sie hierfür erfüllen müssen.
Wann Sie das Bonusheft spätestens bei Ihrer Krankenversicherung eingereicht haben müssen, um von den Prämien zu profitieren, richtet sich nach den Bonusbedingungen der jeweiligen Gesellschaft. Des Weiteren kommt es darauf an, welcher Zeitraum als Bonusjahr angesehen wird. In den meisten Fällen ist das Kalenderjahr auch gleichzeitig das Bonusjahr und das Bonusheft muss bis zum 31.03. des Folgejahres abgegeben werden. Ob dies auch bei Ihrer Versicherung zutrifft, lesen Sie in den Bonusbedingungen. Sie können sich aber auch an die Mitarbeiter Ihrer Versicherung wenden, um eine Auskunft zu erhalten. In der Regel gibt es eine Hotline-Nummer, unter der Ihnen fachkundige Angestellte mit Rat und Tat zur Seite stehen. Auch können Sie eine E-Mail senden, die Ihnen umgehend beantwortet wird.
Es besteht die Möglichkeit, das Bonusheft per Post bei der Gesellschaft einzureichen. Viele Versicherer bieten Ihnen inzwischen aber auch die Gelegenheit, das Heft online hochzuladen. Hierdurch sparen Sie eine Menge Zeit und vor allem Porto.
n-tv https://www.n-tv.de/
Die Schwenninger Krankenkasse https://www.die-schwenninger.de/leistungen/plusleistungen/bonusprogramm-2018/
Techniker Krankenkasse https://www.tk.de/techniker/service/leistungen-und-mitgliedschaft/leistungen
Barmer https://www.barmer.de/bonusprogramm
hkk Krankenkasse https://www.hkk.de/leistungen-und-services/hkk-vorteile/geldwerte-vorteile/bonusprogramm-ab-2020
Securvita https://www.securvita.de/krankenkasse/bonusprogramm-healthmiles.html
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