In bestimmten Branchen, wie beispielsweise dem Handwerk oder der Industrie, ist Sicherheitskleidung das A und O, um so berufsbedingten Gefahren vorbeugen zu können und die Arbeitnehmer zu schützen. Die Art der erforderlichen Ausrüstung ist abhängig von der jeweiligen Branche und den damit einhergehenden Gefährdungspotentialen. Mit der Ausrüstung sind zum Beispiel S3 Sicherheitsschuhe, Arbeitshandschuhe oder Arbeitshosen gemeint.
Wenn das Tragen von Schutzkleidung gesetzlich vorgeschrieben ist, dann ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, die entsprechende Sicherheitskleidung dem Arbeitnehmer kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Es kommt trotzdem hin und wieder zu Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, wenn es um die Frage nach der Kostenübernahme für die Sicherheitskleidung geht. Dieser Artikel klärt darüber auf, welche Vorschriften in diesem Kontext berücksichtigt werden sollten.
Welche Sicherheitskleidung in welcher Branche getragen werden muss, ist in Deutschland gesetzlich geregelt. Die Rechte und Pflichten von Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer sind im deutschen Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) zu finden.
Sollte ein Arbeitgeber sich nicht an diese Pflichten halten, so muss er mit rechtlichen Folgen, wie beispielsweise der Verordnung von Bußgeldern, rechnen. Wenn der Arbeitgeber nicht die vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen für seine Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen ergreift, wodurch diese wiederum gesundheitliche Schaden davontragen, dann ist der Arbeitnehmer in solch einem Fall zudem auch häufig schadensersatzpflichtig.
Doch auch der Arbeitnehmer muss sich an bestimmte Regeln halten. Eine Vorschrift besagt beispielsweise, dass der Arbeitgeber dazu verpflichtet ist, die Schutzkleidung ordnungsgemäß zu tragen. Sollte er dieser Pflicht nicht nachkommen, dann darf ihm der Arbeitgeber eine Abmahnung erteilen und diesen im Wiederholungsfall sogar kündigen.
Hochwertige Arbeitskleidung, die den vorgeschriebenen Sicherheits- und Hygienestandards genügt, ist eine kostspielige Angelegenheit. Wenn das Tragen von Sicherheitskleidung vom Gesetzgeber vorgeschrieben ist, dann ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, für die Kosten aufzukommen. Anders sieht es aus, wenn der Arbeitnehmer sich freiwillig dazu entscheidet, Arbeitskleidung zu tragen. In diesem Fall muss er für die Kosten selbst aufkommen, außer der Arbeitgeber stimmt der Übernahme der Kosten aus Kulanz zu. Dies sollte im Vorfeld abgesprochen werden.
Doch wer trägt die Kosten, wenn sich die Sicherheitskleidung mit der Zeit abnutzt und deshalb nicht mehr zu gebrauchen ist? Auch in diesem Fall ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, die entstehenden Kosten zu übernehmen und nicht einfach auf seine Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen abzuwälzen.