Es gibt Fälle, in denen ein Auto pro Familie nicht ausreicht, sodass ein zweites Fahrzeug angeschafft wird. Dieses muss selbstverständlich ebenso abgesichert werden, wie das Erstfahrzeug. Damit Sie jedoch keinen zweiten, möglicherweise teureren Vertrag abschließen müssen, bieten die meisten Gesellschaften die sogenannte Zweitwagenversicherung an.
Eine gute Zweitwagenversicherung sollte Folgendes bieten:
Wir möchten in diesem Ratgeber auf sämtliche Fragen eingehen, die sich im Zusammenhang mit der Zweitwagenversicherung ergeben könnten. Wir erklären Ihnen, worauf Sie beim Abschluss eines solchen Vertrages achten müssen, wie Sie einen günstigen Anbieter finden und was hinsichtlich der Schadenfreiheitsklasse wichtig ist.
Die Zweitwagenversicherung empfiehlt sich immer dann, wenn ein Versicherungsnehmer eine günstige Schadenfreiheitsklasse (SF) hat
Sie wird daher gern von Eltern genutzt, um die Fahrzeuge der Kinder zu versichern
Auch bei der Zweitwagenversicherung sollten Sie auf möglichst hohe Deckungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden achten
Sie können wählen, ob Sie lediglich die Haftpflichtversicherung benötigen oder eine Teilkasko oder Vollkasko zusätzlich abschließen möchten
Die Zweitwagenversicherung ist meist günstiger, als eine komplette Neuversicherung
Die Zweitwagenversicherung wird von der Versicherungsgesellschaft, bei der die Versicherung für das erste Fahrzeug erfolgt, zu günstigen Konditionen zur Verfügung gestellt. Allerdings müssen Sie diesbezüglich die von der Gesellschaft gestellten Bedingungen einhalten. Eine solche Versicherung empfiehlt sich vor allem für Familien, in denen ein Versicherungsnehmer bereits eine günstige SF (Schadensfreiheitsklasse) hat. Diese bestimmt schließlich die Höhe der Beiträge. Somit kann die Zweitwagenversicherung beispielsweise vom Ehe- oder Lebenspartner, von einer im Haushalt lebenden Person oder von den Kindern beansprucht werden.
Im Vergleich zum Abschluss einer neuen Versicherung wird die Zweitwagenversicherung somit deutlich günstiger sein und dennoch gute Leistungen erbringen.
Eine Zweitwagenversicherung muss aber nicht zwangsweise bei dem Versicherer abgeschlossen werden, bei dem der Vertrag für das andere Fahrzeug besteht. Sie haben die Möglichkeit, den Zweitwagen bei einer anderen Gesellschaft zu versichern und dennoch Geld zu sparen.
In diesem Ratgeber beantworten wir Ihnen alle Fragen, die sich im Zusammenhang mit dem Thema „Zweitwagenversicherung“ möglicherweise stellen. Wir erklären Ihnen die zur Verfügung stehenden Optionen, geben Infos zur Schadenfreiheitsklasse und zu den Versicherungsarten, klären Sie über die Deckungssummen auf und sagen Ihnen, was Sie bei der Auswahl der Zweitwagenversicherung beachten müssen.
Wenn Sie eine Zweitwagenversicherung abschließen, müssen Sie keine gesetzlichen Regelungen fürchten. Jedoch legen die Versicherer individuelle Bedingungen fest, die erfüllt sein müssen, um die Zweitwagenversicherung beanspruchen zu können.
Hierbei kann es sich beispielsweise um Regelungen wie die Folgenden handeln:
Welche Regelungen die jeweilige Gesellschaft vorliegt, erfragen Sie am besten direkt beim Anbieter, da es diesbezüglich gravierende Unterschiede gibt.
Sie können bei der Zweitwagenversicherung eine Haftpflichtversicherung in Kombination mit einer Teilkasko oder Vollkasko abschließen. Nachfolgend erklären wir Ihnen die wesentlichen Faktoren jeder Versicherungsart.
Versicherungsart |
Beschreibung |
Kfz-Haftpflichtversicherung |
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung, die Sie unbedingt benötigen, wenn Sie sich mit Ihrem Auto oder mit einem anderen versicherungspflichtigen Kfz im Straßenverkehr bewegen. Deshalb dient sie auch als Grundlage für die Zulassung des Fahrzeuges beim zuständigen Straßenverkehrsamt. Sie benötigen für die Anmeldung bei der Behörde daher eine entsprechende Versicherungsbescheinigung, die Sie bei der Gesellschaft erhalten, bei der Sie die Zweitwagenversicherung abschließen. Die Haftpflichtversicherung schützt Sie vor einem hohen finanziellen Risiko, denn Sie deckt die Ansprüche Dritter, die durch einen von Ihnen verursachten Schaden entstehen. Versichert sind neben Personenschäden auch Sach- und Vermögensschäden. Da gerade Schäden, die im Straßenverkehr mit dem Auto verursacht werden, hohe Kosten und Folgekosten verursachen können, ist die Haftpflichtversicherung eine sinnvolle Sache, denn die Schadensersatzansprüche können schnell in Millionenhöhe enden, beispielsweise, wenn der Geschädigte durch den Unfall für den Rest seines Lebens nicht mehr arbeiten kann. Die Kfz-Haftpflichtversicherung kommt nicht für die Schäden auf, die an Ihrem eigenen Fahrzeug entstehen, wenn Sie den Unfall verursachen. |
Teilkasko |
Im Rahmen der Teilkaskoversicherung sind Schäden an Ihrem Fahrzeug versichert, wenn Sie diese nicht selbst verursacht haben. Hier werden beispielsweise der Diebstahlschutz, eine Glasbruchversicherung oder Wildunfälle abgesichert. Im Rahmen der Teilkaskoversicherung wird in der Regel eine Selbstbeteiligung vereinbart, die beispielsweise bei 150 oder 300 Euro liegen kann. Sie wird pro Schadensfall fällig und muss vom Versicherungsnehmer entrichtet werden. Gerade bei kleineren Schäden lohnt es sich daher, im Vorfeld genau zu überlegen, ob es günstiger ist, den Schaden durch die Gesellschaft begleichen zu lassen oder ihn gleich aus eigener Tasche zu bezahlen. |
Vollkasko |
Eine Vollkaskoversicherung bietet einen umfangreicheren Schutz als die Teilkaskoversicherung und bietet beispielsweise den Ersatz zum Neupreis, wenn Sie einen Unfall bauen und das Fahrzeug hierdurch unbrauchbar ist. Da die Vollkaskoversicherung mit hohen Versicherungsbeträgen und Selbstbeteiligungen verbunden ist, lohnt sich der Abschluss nur bei Neuwagen. Zudem gilt Sie als Voraussetzung, wenn Sie einen Neuwagen finanzieren möchten. |
Tipp
Eine Vollkaskoversicherung lohnt sich nur bei Neuwagen oder jungen Gebrauchten. Andernfalls kann es sein, dass die Höhe der Beiträge in keiner Relation zum Wert des Fahrzeuges mehr stehen. Bei älteren Modellen empfiehlt sich eine Teilkaskoversicherung und wenn es sich um ein sehr altes Auto handelt, kommen Sie möglicherweise ohne jeglichen Kaskoschutz aus.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung kommt sowohl für Personen- als auch für Sach- und Vermögensschäden auf, und zwar in Höhe der maximalen, vertraglich vereinbarten Deckungssumme.
Die Deckungssumme für die Personenschäden sollte mindestens 10 Millionen Euro betragen. Viele Versicherer bieten jedoch inzwischen Verträge, bei denen pro Schadensfall 15 oder 20 Millionen Euro für Personenschäden vorgesehen sind.
Dies mag Ihnen im ersten Moment recht hoch erscheinen. Bedenken Sie aber die Situationen, in denen Sie eine Person nachhaltig schädigen, sodass diese über viele Jahre oder möglicherweise gar ein Leben lang auf Ihre finanzielle Hilfe angewiesen ist. Dies kann der Fall sein, wenn der Betroffene aufgrund des Unfalls nicht mehr arbeiten kann und somit nicht mehr in der Lage ist, seinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Ihre Versicherung wird dann dafür aufkommen, doch hierbei können schnell Schäden in Millionenhöhe entstehen.
Abgesehen davon beinhalten die Personenschäden auch Behandlungskosten.
Übrigens: Die gesetzliche Mindestdeckung für Personenschäden liegt lediglich bei 7,5 Millionen Euro.
Sachschäden können nicht nur am Fahrzeug des Geschädigten entstehen, sondern beispielsweise auch, wenn Sie von der Straße abkommen und in ein Haus fahren. Dann kommt Ihre Versicherung für die entstandenen Sachschäden auf. Deshalb ist auch hier eine hohe Deckungssumme pro Schadenfall sinnvoll. Der Gesetzgeber sieht hier mindestens 1,12 Millionen Euro vor.
Da diese Summen recht niedrig angesetzt sind, entscheiden sich heutzutage viele Gesellschaften, eine pauschale Deckungssumme pro Schadenfall zu vereinbaren, mit der sämtliche Schäden an Sachen und Vermögen abgegolten werden können. Denkbar sind hier beispielsweise Deckungssummen von 50 oder 100 Millionen Euro pro Schadenfall.
Die Mindeststummen für Vermögensschäden liegen bei 50.000 Euro.
Tipp
Beachten Sie, dass die Kfz-Haftpflicht nur für die Schäden der Geschädigten aufkommt, nicht aber für Schäden, die an Ihrem Auto entstehen oder für Ihre eigenen körperlichen Schäden.
Es gibt einige Fälle, in denen die Gesellschaft die Zahlung der Versicherungsleistung verweigern kann, und zwar dann, wenn der Versicherungsnehmer vorsätzlich gehandelt hat. Dies kann beispielsweise in folgenden Situationen der Fall sein:
Des Weiteren haben die Gesellschaften die Möglichkeit, die Versicherungsleitungen zu kürzen, was beispielsweise in den folgenden Fällen sein kann:
Die Versicherungsgesellschaft bezahlt zwar den Schaden, verlangt dann aber vom Versicherungsnehmer eine Ausgleichszahlung, die bei den meisten Gesellschaften bei etwa 5000 Euro pro Schadenfall liegt.
Anders als die Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt die Teilkasko für Schäden, die am eigenen Fahrzeug entstehen. Deshalb beinhaltet der Teilkasko-Vertrag in der Regel die folgenden Bestandteile:
Hierbei handelt es sich um Schäden, die durch Hochwasser, Sturm oder Hagel, Blitzschlag und Schneelawinen entstehen können. Man spricht im Allgemeinen von „Naturgewalten“, die der Versicherungsnehmer nicht beeinflussen kann.
Wenn Ihr Fahrzeug gestohlen wird, ist dies im Rahmen der Teilkasko versichert. Dies gilt auch für Schäden, die durch die unbefugte Person entstehen. Hier gibt es jedoch eine Ausnahme: Familienmitglieder gelten nicht als unbefugte Personen.
Hiermit sind die Schäden gemeint, die durch Tierbisse entstehen. Wenn also ein Marder die Bremsleitung durchbeißt, können Sie diese auf Kosten der Teilkasko reparieren lassen.
Viele Versicherer integrieren inzwischen sogar die Versicherung der durch den Tierbiss entstandenen Folgeschäden. Die Deckungssumme ist dann jedoch meist begrenzt.
Achten Sie darauf, ob der Versicherer lediglich Schäden abdeckt, die durch Wildtiere entstehen oder ob beispielsweise auch Schäden abgedeckt sind, die durch Haustiere entstehen.
Der Glasbruch ist ebenfalls in der Teilkasko enthalten. Springt also durch einen Steinschlag die Scheibe, kann diese entweder repariert oder – falls notwendig – komplett ausgetauscht werden.
Im Rahmen der Teilkasko ist das Fahrzeug zudem gegen Brände und Explosionen versichert. Dies gilt nicht nur im Falle eines Kabelbrandes. Auch, wenn jemand Ihr Fahrzeug in Brand setzt, sind Sie versichert.
Hier gelten jedoch strenge Grenzen zwischen Ausschreitungen und Vandalismus. Während die Brände, die durch Ausschreitungen entstehen, durch die Teilkasko abgesichert sind, sind Schäden, die durch Vandalismus entstehen, nur in der Vollkasko versichert.
Ebenfalls im Rahmen der Teilkasko sind Kurzschlüsse, nicht aber deren Folgeschäden versichert.
Tipp
Im Rahmen der Teilkasko ist nicht nur das Auto selbst versichert. Auch Teile, die fest eingebaut sind, sind im Leistungsumfang enthalten. Hierbei könnte es sich beispielsweise um das Autoradio oder um das Navigationssystem handeln. Ebenso ist Zubehör versichert, welches vom Gesetzgeber vorgeschrieben ist. Hier kann es sich beispielsweise um Kindersitze handeln.
Es gibt auch Fälle, in denen die Teilkaskoversicherung nicht zahlt. Beispielsweise ist das der Fall, wenn Sie Ihr Fahrzeug an einem Fluss parken, für den es aktuell eine Hochwasserwarnung gibt. Wenn Ihr Fahrzeug nun durch Hochwasser beschädigt wird, kann die Gesellschaft die Leistung verweigern.
Kommt es in der Teilkasko zu einem Schaden, müssen Sie – in den meisten Fällen – die Selbstbeteiligung entrichten. Diese liegt bei den meisten Gesellschaften bei 150 Euro.
Es gibt Gesellschaften, die beispielsweise bei Glasbruchschäden auf die Zahlung der Selbstbeteiligung verzichten.
Sie müssen die Selbstbeteiligung (SB) nicht vereinbaren. Allerdings kann sich die Prämie hierdurch erheblich verringern.
Die Vollkaskoversicherung kommt im Gegensatz zur Teilkasko beispielsweise auch für die Schäden an Ihrem Fahrzeug auf, die durch Vandalismus oder Eigenverschulden entstehen. Außerdem übernimmt die Vollkasko die Zahlung, wenn die gegnerische Haftpflicht aus irgendeinem Grund (z. B. bei einem Schaden durch ein illegales Autorennen) nicht leistet.
Auch bei der Vollkaskoversicherung können Sie eine SB vereinbaren, die den Versicherungsbeitrag erheblich senken kann. Üblich sind hier Beträge zwischen 400 und 1000 Euro. Je höher Sie die Selbstbeteiligung wählen, desto geringer wird die Prämie ausfallen.
Nachfolgend möchten wir Ihnen die Leistungen der Teilkasko und der Vollkasko nochmals gegenüberstellen:
Teilkasko |
Vollkasko |
|
|
Ebenso wie bei der Versicherung für das erste Fahrzeug können Sie in den Vertrag für die Zweitwagenversicherung den sogenannten Schutzbrief mit aufnehmen. Dieser beinhaltet die Pannen- und Unfallhilfe und kann ggf. auf den Einsatz im Ausland erweitert werden.
Abgesehen davon, können Sie auch die sogenannte Fahrerversicherung abschließen. Wenn Sie einen Unfall bauen, dann sind Ihre Beifahrer durch Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung abgesichert. Sie selbst hingegen gehen leer aus, wenn Ihnen durch den selbst verursachten Unfall etwas passiert. Daher kann es sich lohnen, die Fahrerversicherung abzuschließen, die dann bezahlt, wenn Sie geschädigt werden.
Einige Versicherer bieten Vergünstigungen der Beiträge an, wenn Sie sich für die Werkstattbindung entscheiden. Dies bedeutet, dass Sie mit einem Schaden eine der Partnerwerkstätten aufsuchen, um Ihr Auto dort reparieren zu lassen.
Um Ihr Fahrzeug anmelden zu können, benötigen Sie eine sogenannte Versicherungsbestätigung. Diese erhalten Sie von der Gesellschaft, bei der Sie sich haftpflichtversichern möchten.
Welche Unterlagen Sie generell bei der Zulassungsstelle vorlegen müssen, entnehmen Sie der folgenden Checkliste:
Achtung
Wenn Sie das Fahrzeug durch eine andere Person zulassen möchten, müssen Sie dieser einer Vollmacht aushändigen. Ebenso werden sämtliche oben genannten Dokumente zur Vorlage bei der Behörde benötigt.
Sie müssen den Zweitwagen nicht automatisch beim selben Versicherer versichern, wie den Erstwagen. Es besteht durchaus die Möglichkeit, beide Fahrzeuge separat zu versichern und dennoch von einem günstigen Angebot zu profitieren. Diesbezüglich müssen Sie jedoch auf Folgendes achten:
Außerdem besteht zwischen den Gesellschaften oft ein Konkurrenzkampf, der sich für Sie durch günstigere Beiträge als positiv erweisen kann.
Für den Fall, dass Sie die Zweitwagenversicherung bei Ihrer bisherigen Gesellschaft abschließen, achten Sie darauf, dass die günstigen Konditionen für beide Verträge gleichermaßen erhalten bleiben, wenn Sie mit dem Zweitwagen einen Unfall bauen. Es gibt Verträge, die bei einer Verbindung vorsehen, dass Sie die günstigen Konditionen dann für den Erstvertrag ebenfalls verlieren und in eine schlechtere Schadensfreiheitsklasse eingestuft werden.
Besteht eine direkte Verbindung zwischen den Verträgen, gehen Sie vor allem dann ein höheres Risiko ein, wenn der Zweitwagen von einem Fahranfänger gefahren wird, durch den das statistische Unfallrisiko deutlich ansteigt.
Schließen Sie die Zweitwagenversicherung bei einem anderen Anbieter ab, müssen Sie deutlich seltener damit rechnen, mit dem Erstfahrzeug in eine schlechtere SF eingestuft zu werden.
Fahren Sie beispielsweise mit dem Erstwagen in den Zweitwagen, was vor allem beim Rangieren der Fall sein könnte, wird die Haftpflichtversicherung den entsprechenden Schaden an keinem der beiden Fahrzeuge übernehmen. Bedenken Sie, dass die Haftpflicht nur für Schäden an Fremdfahrzeugen bezahlt. Sind jedoch beide Fahrzeuge auf Sie zugelassen, handelt es sich nicht um Fremdfahrzeuge, sondern in beiden Fällen um Ihr Eigentum, sodass kein Versicherungsschutz gegeben ist.
Für die Beiträge der Zweiwagenversicherung spielt maßgeblich die Schadenfreiheitsklasse (SF) der Erstwagenversicherung eine Rolle. Je besser diese ist, desto günstiger kann die Zweitwagenversicherung abgeschlossen werden.
Die Schadenfreiheitklasse ist ein Rabatt, der sich positiv auf die Versicherungsbeiträge für die Kfz-Versicherung auswirkt.
Pro Jahr, in welchem Sie unfallfrei fahren, verbessert sich die Schadenfreiheitsklasse, sodass Sie im Folgejahr von günstigeren Versicherungsbeiträgen profitieren. Abgesehen davon, wird die Schadenfreiheitsklasse von der neuen Gesellschaft übernommen, um die Beiträge zu berechnen.
Die Schadenfreiheitsklasse in der Übersicht:
Schadenfreiheitsklasse (SF) |
Anteiliger Beitragssatz |
M (Schäden, die rückstufungswirksam sind) |
125 – 140 % |
0 (Der Versicherungsnehmer hat seine Fahrerlaubnis weniger als drei Jahre) |
95 – 100 % |
S (Schäden, die rückstufungswirksam sind) |
92 % |
SF ½ (Wenn die Fahrerlaubnis älter als drei Jahre ist) |
72 – 84 % |
SF 1 (1 Jahr schadensfrei gefahren) |
60 – 74 % |
SF 2 |
55 – 64 % |
SF 3 |
51 – 58 % |
SF 4 |
45 – 52 % |
SF 5 |
42 – 46 % |
SF 6 |
39 – 44 % |
SF 7 |
38 – 42 % |
SF 8 |
36 – 40 % |
SF 9 |
35 – 38 % |
SF 10 |
34 – 37 % |
SF 11 |
33 – 35 % |
SF 12 |
32 – 33 % |
SF 13 |
31 – 32 % |
SF 14 |
30 – 31 % |
SF 15 |
29 – 31 % |
SF 16 |
28 – 30 % |
SF 17 |
28 – 30 % |
SF 18 |
27 – 29 % |
SF 19 |
27 – 29 % |
SF 20 |
26 – 28 % |
SF 21 |
26 – 27 % |
SF 22 |
25 – 27 % |
SF 23 |
25 – 26 % |
SF 24 |
25 – 26 % |
SF 25 |
25 % |
SF 26 |
24 – 25 % |
SF 27 |
24 % |
SF 28 |
23 % |
SF 29 |
23 % |
SF 30 |
23 % |
SF 31 |
22 % |
SF 32 |
22 % |
SF 33 |
21 % |
SF 34 |
20 -21 % |
SF 35 (Wenn Sie mehr als 35 Jahre unfallfrei gefahren sind) |
20 % |
Fahranfänger werden generell in die SF 0 eingestuft und bezahlen somit hohe Jahresbeiträge.
Für Fahranfänger besteht jedoch die Möglichkeit, die Zweitwagenversicherung abzuschließen. Dies bedeutet, dass entweder Vater oder Mutter das neue Fahrzeug als Zweitwagen in einer deutlich günstigeren Schadenfreiheitsklasse versichern kann. Hierdurch sind mehrere hundert Euro Preisersparnis pro Jahr möglich.
Um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden, müssen Sie einen Schaden in der Kfz-Haftpflichtversicherung unverzüglich Ihrer Gesellschaft melden. Wie lange Sie hierfür Zeit haben, entnehmen Sie am besten Ihrer Police.
Wir empfehlen, den Schaden umgehend am Tag des Unfalls oder einen Tag später telefonisch zu melden. Außerdem sollten Sie diesen innerhalb einer Woche schriftlich bei der Gesellschaft einreichen.
Für die schriftliche Meldung sind folgende Daten wichtig:
Schildern Sie den Schadensfall möglichst genau, damit die Versicherungsgesellschaft umgehend die Regulierung veranlassen oder gar abwehren kann, falls es sich um einen unberechtigten Schaden handelt.
Selbstverständlich sind Sie niemals ein Leben lang an die Kfz-Versicherung gebunden, sondern können sich nach einem neuen Anbieter umschauen. Dies gilt für die Versicherung des ersten Wagens ebenso, wie für die Zweitwagenversicherung.
Die häufigsten Gründe, aus denen Versicherungsnehmer eine Zweitwagenversicherung kündigen sind:
Je nachdem, welchen Grund die Kündigung hat, sind verschiedene Aspekte zu beachten.
Um zu verstehen, wie die Kündigungsfrist bei der Zweitwagenversicherung „funktioniert“, müssen Sie zunächst Folgendes bedenken: Die Kfz-Versicherung gilt immer für ein Jahr, verlängert sich jedoch automatisch, wenn Sie den Vertrag nicht innerhalb der Kündigungsfrist beenden.
Allerdings beginnt das Versicherungsjahr immer am 1. Januar und endet am 31. Dezember. Schließen Sie den neuen Vertrag unterjährig ab, so gilt dieser dennoch nur bis zum 31. Dezember. Sie zahlen lediglich den anteiligen Jahresbeitrag. Kündigen Sie nicht, beginnt das neue Versicherungsjahr somit ebenfalls zum 1. Januar des Folgejahres.
Die Kündigungsfrist für die Kfz-Versicherung – also auch für die Zweitwagenversicherung – beträgt unabhängig vom Versicherer vier Wochen zum Ende der Laufzeit. Somit ist der spät möglichste Kündigungstermin immer der 30 November eines Jahres. Wenn Sie diesen Termin verpassen, verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr.
Die einzige Möglichkeit, den Vertrag innerhalb eines laufenden Jahres zu kündigen, besteht im Rahmen des Sonderkündigungsrechts, welches die sogenannte außerordentliche Kündigung vorsieht. Dies ist der Fall, wenn die Gesellschaft plötzlich die Beiträge anhebt, und zwar nach dem Ende der aktuellen Kündigungsfrist.
Ihnen steht dann ein Sonderkündigungsrecht von vier Wochen zu. Mit dem Schreiben zur Beitragserhöhung wird Sie Ihr Versicherer auf das Ihnen zustehende Sonderkündigungsrecht hinweisen. Sie können sich nun nach einer neuen Versicherung umsehen, ehe Sie den alten Vertrag kündigen. Dies ist notwendig, da die Haftpflichtversicherung für Autos, die sich im öffentlichen Straßenverkehr bewegen, Voraussetzung ist. Versicherungslücken dürfen somit nicht entstehen.
Wenn Sie das Zweitfahrzeug stilllegen oder verkaufen, benötigen Sie folglich keine Zweitwagenversicherung mehr, sodass die Versicherungsgrundlage erlischt. In diesem Fall können Sie den Vertrag zum Zeitpunkt der Abmeldung oder des Verkaufes kündigen und erhalten zu viel bezahlte Beiträge erstattet.
Die Versicherung benötigt in diesem Fall entweder die Bescheinigung über die Stilllegung oder den Kaufvertrag, den Sie mit dem Käufer des Fahrzeuges abgeschlossen haben.
Eine Ausnahme besteht in dem Fall, wenn Sie beispielsweise eine Zweitwagenversicherung für Ihr Kind abgeschlossen haben und dieses sich nun selbst nach einer Versicherung umschaut. Dann kann der Vertrag nur im Rahmen der üblichen Kündigungsfrist zum Ablauf des Versicherungsjahres beendet werden.
Selbstverständlich steht es Ihnen frei, sich für die Zweitwagenversicherung nach einer Gesellschaft umzuschauen, deren Versicherungsbeiträge günstiger ausfallen. Wir empfehlen Ihnen jedoch im Vorfeld, die Leistungen aller infrage kommender Anbieter miteinander zu vergleichen, um Leistungseinbußen zu vermeiden.
Wenn Sie einen Vertrag mit einem neuen Anbieter abschließen möchten, müssen Sie die Kündigungsfrist von einem Monat zum Laufzeitende einhalten. Sie können demzufolge erst zum 1. Januar des Folgejahres wechseln.
Grundsätzlich muss eine Kündigung der Zweitwagenversicherung immer schriftlich erfolgen. Sie können somit nicht nur bei der Gesellschaft anrufen und mitteilen, dass Sie gern kündigen möchten.
Wie Sie kündigen können, hängt jedoch von den Versicherungsbedingungen ab. Einige Versicherer akzeptieren lediglich die Kündigung per Post. Bei anderen wiederum können Sie per Fax oder E-Mail kündigen. Außerdem können Sie die schriftliche Kündigung auch bei dem für Sie zuständigen Versicherungsvertreten oder bei der Niederlassung der Gesellschaft abgeben.
Wenn Sie sich für die Kündigung per Post entscheiden, sollten Sie diese per Einschreiben mit Rückschein versenden. Der Rückschein wird vom Empfänger ausgefüllt und an Sie zurückgesendet. Sie halten somit einen eindeutigen Nachweis über den Eingang der Kündigung beim Empfänger in den Händen. Gerade in Streitfällen, in denen die Gesellschaft die Kündigung möglicherweise nicht akzeptieren möchte, ist dies sehr wichtig.
Wenn Sie gemäß der Versicherungsbedingungen per E-Mail oder per Fax kündigen dürfen, können Sie dies ruhig tun. Dann müssen Sie nicht erst zur Post gehen und auch Porto müssen Sie nicht bezahlen. Es empfiehlt sich jedoch, eine Lesebestätigung anzufordern und den Sendebericht vom Fax auszudrucken und aufzubewahren. Auch diese Dokumente dienen als Nachweis über den Eingang der Kündigung beim Empfänger.
Des Weiteren können Sie die Kündigung mit einem Kündigungsportal durchführen. Ist die Kündigung per Fax oder E-Mail erlaubt, wird das Portal Ihr Schreiben auf diesem Weg weiterleiten. Alternativ können Sie das Schreiben jedoch auch ausdrucken und auf dem herkömmlichen Postweg versenden, wenn eine „elektronische Kündigung“ nicht akzeptiert wird. Der Vorteil an der Nutzung eines Kündigungsportals liegt daran, dass Sie sich an den Ablauf der Kündigungsfrist erinnern lassen können und diesen somit nicht verpassen. Abgesehen davon, müssen Sie kein Schreiben aufsetzen, da die Portale entsprechende Muster zur Verfügung stellen, in welche Sie nur noch Ihre individuellen Daten eintragen müssen.
Wie erwähnt, können Sie die Kündigung bei einer Niederlassung, der Hauptgeschäftsstelle oder bei dem für Sie zuständigen Kundendienstmitarbeiter der Gesellschaft einreichen.
Achten Sie darauf, dass Ihr Kündigungsschreiben für die Zweitwagenversicherung die folgenden wichtigen Dinge beinhaltet:
Gerade für Fahranfänger erweist sich die Zweitwagenversicherung als günstige Alternative zu einem Neuvertrag, der in der SF 0 abgeschlossen würde. Wenn Fahranfänger eine Zweitwagenversicherung über ihre Eltern abschließen lassen, können Sie zum Teil mehrere hundert Euro pro Jahr einsparen.
Ebenso eignet sich die Zweitwagenversicherung für alle diejenigen, die mehr als ein Fahrzeug besitzen und alle Autos möglichst günstig versichern möchten.
Aufgrund der vielen Angebote sollten Sie vor Abschluss der Versicherung einen Vergleich durchführen. Achten Sie hierbei auf möglichst hohe Deckungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Außerdem bieten einige Gesellschaften einen erhöhten Leistungsumfang an.
Während Sie die Haftpflichtversicherung für das Fahrzeug unbedingt benötigen, haben Sie im Rahmen der Zweitwagenversicherung optional die Möglichkeit, eine Teilkasko oder Vollkasko abzuschließen. Allerdings erhöhen diese die Versicherungsprämie und sind vor allem bei sehr alten Fahrzeugen nicht sinnvoll. Eine Vollkaskoversicherung lohnt sich nur für Neufahrzeuge oder sehr junge Fahrzeuge sowie für Autos, die über eine Bank finanziert werden. Die Teilkaskoversicherung wird für Fahrzeuge mittleren Alters empfohlen.
Um die Beiträge für die Zweitwagenversicherung zu verringern, können Sie eine Selbstbeteiligung vereinbaren.
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