Immer mehr Deutsche entscheiden sich zum Kauf eines Wohnwagens oder Wohnmobiles, um im Urlaub flexibler zu sein und einen günstigen Urlaub zu erleben. Um mit dem Wohnwagen zu verreisen, sollten Sie jedoch einen umfangreichen Versicherungsschutz haben, der Sie im Schadensfall vor hohen Ausgaben schützt.
Eine gute Wohnwagenversicherung sollte Folgendes bieten:
In diesem Ratgeber möchten wir auf alle Fragen eingehen, die sich zum Thema „Wohnwagenversicherung“ stellen könnten. Wir erklären Ihnen, worauf Sie beim Abschluss achten sollten und welche Versicherungsarten es gibt. Außerdem erfahren Sie die Unterschiede zwischen einer Wohnwagen- und einer Wohnmobil-Versicherung. Des Weiteren geben wir Ihnen Tipps für die Kündigung eines solchen Vertrages.
Um einen Wohnwagen oder ein Wohnmobil im Straßenverkehr fahren zu dürfen, benötigen Sie eine entsprechende Haftpflichtversicherung
Sie können den Schutz erweitern, indem Sie eine Teilkasko oder Vollkasko zusätzlich abschließen
Achten Sie beim Abschluss des Versicherungsvertrages auf möglichst hohe Deckungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
Um einen Wohnwagen oder ein Wohnmobil bei der Zulassungsstelle anmelden zu können, benötigen Sie eine entsprechende Versicherungsbescheinigung (VB oder eVB)
Die Kündigung des Vertrages für eine Wohnwagenversicherung ist regulär nur zum Ende des Versicherungsjahres, also zum 31.12. eines jeden Jahres, möglich
Bei der Wohnwagenversicherung bzw. Wohnmobilversicherung handelt es sich um eine Kfz-Versicherung, die speziell für diese Fahrzeuge angeboten wird.
Wenn Sie mit einem Wohnmobil oder Wohnwagen im öffentlichen Straßenverkehr unterwegs sind, müssen Sie diese zuvor bei der Zulassungsstelle (dem Straßenverkehrsamt) anmelden. Hierzu wiederum benötigen Sie die VB (Versicherungsbescheinigung) bzw. die eVB (elektronische Versicherungsbescheinigung). Diese gelten als Grundvoraussetzung für die Zulassung, denn zulassungspflichtige Fahrzeuge dürfen in Deutschland nur auf der Straße geführt werden, wenn der Halter eine entsprechende Kfz-Haftpflicht nachweisen kann.
Dies hat den Grund, dass Sie, wenn Sie einen Schaden verursachen, dem Geschädigten gegenüber schadensersatzpflichtig sind. Während Vermögens- oder Sachschäden eventuell recht „günstig“ ausfallen, können Personenschäden jedoch extrem hohe Kosten verursachen. Schädigen Sie eine Person derart, dass diese beispielsweise lange behandelt werden muss und möglicherweise ein Leben lang nicht mehr arbeiten kann, müssen Sie für all diese Kosten aufkommen. Steuern Sie Ihr Wohnmobil versehentlich in ein an eine Straße angrenzendes Haus und dieses muss – im schlimmsten Fall – abgerissen und wieder errichtet werden, weil die Statik gefährdet ist, müssen Sie auch hierfür aufkommen. Die Kosten, die durch derartige Unfälle entstehen können, sind immens und können schnell die eigene Existenz bedrohen. Deshalb besteht eine Pflicht zur Haftpflichtversicherung.
Abgesehen davon, gibt es für Wohnwagen und Wohnmobile auch Teilkasko- und Vollkaskoversicherungen, durch welche der Versicherungsumfang sinnvoll erweitert werden kann.
Was Sie diesbezüglich beachten müssen und worin die Unterschiede der Versicherungsarten bestehen, erklären wir Ihnen in diesem Ratgeber.
Im Bereich der Wohnwagenversicherungen kann man zwischen der Kfz-Haftpflicht und den sogenannten Kaskoversicherungen, die aus der Teilkasko und der Vollkasko bestehen, unterscheiden.
Nachfolgend möchten wir auf die Unterschiede dieser Versicherungsformen eingehen.
Versicherungsart |
Eigenschaften |
Kfz-Haftpflicht |
Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung handelt es sich um eine Pflichtversicherung, die für Fahrzeuge, die sich im öffentlichen Straßenverkehr bewegen und die zulassungspflichtig sind, vorgeschrieben ist. Sie dient der Absicherung der Geschädigten und kommt für Personen-, Sach- und Vermögensschäden auf. Im Gegensatz zur Kaskoversicherung zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung jedoch nur für Schäden der Geschädigten und nicht für Schäden, die an Ihrem eigenen Fahrzeug entstehen. Auch wenn Sie selbst geschädigt sind und möglicherweise behandelt werden müssen, ist dies nicht im Rahmen der Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt. Die Kfz-Haftpflichtversicherung sollte über möglichst hohe Deckungssummen verfügen, um Sie umfänglich zu schützen. Gesetzlich sind die folgenden Deckungssummen vorgeschrieben:
Diese Angaben beziehen sich auf jeden einzelnen Versicherungsfall. Allerdings bieten viele Versicherer deutlich höhere Deckungssummen an, sodass Personenschäden beispielsweise zu 10, 15 oder gar 20 Millionen Euro abgesichert sind. Abgesehen davon, bieten einige Gesellschaften sogenannte pauschale Deckungssummen an, die von 50 bis 100 Millionen Euro pro Versicherungsfall reichen. |
Teilkasko |
Die Teilkaskoversicherung kommt im Gegensatz zur Kfz-Haftpflichtversicherung für Schäden an Ihrem Fahrzeug auf, die Sie in der Regel nicht selbst verursacht haben. Hierbei kann es sich beispielsweise um Glasbruchschäden, Wildunfallschäden oder um den Diebstahlschutz handeln. Außerdem wird bei der Teilkaskoversicherung auf Wunsch eine Selbstbeteiligung (SB) vereinbart, die in der Regel bei 150 Euro liegt. Die SB wird pro Versicherungsfall fällig. Wenn Ihr Fahrzeug beispielsweise einen Hochwasserschaden hat, kommt die Gesellschaft für die Reparatur auf, rechnet aber Ihre 150 Euro Selbstbeteiligung gegen. Die Vereinbarung einer SB lohnt sich jedoch, weil hierdurch die Beitragssätze erheblich sinken. |
Vollkasko |
Die Vollkaskoversicherung beinhaltet den Schutz der Teilkaskoversicherung und erweitert diesen um die Punkte „Vandalismus“, „Eigenverschulden“ und „Zahlungsausfall der gegnerischen Versicherung“. Dies bedeutet, dass Sie selbst dann Geld für Schäden an Ihrem Fahrzeug erhalten oder sogar einen Neuwertersatz zugesprochene bekommen, wenn Sie selbst den Schaden durch einen Unfall verursacht haben. Ebenso kommt die Gesellschaft für Schäden auf, die durch Vandalismus entstanden sind. Außerdem zahlt die Versicherung auch dann, wenn die Kfz-Haftpflicht des Unfallverursachers aus irgendeinem Grund nicht zahlt. Dann würden Sie auf den Kosten sitzen bleiben. Dies ist aber im Rahmen der Vollkasko nicht so, da Ihre eigene Versicherung dann den Schaden deckt. Ein Grund für die Verweigerung der Zahlung der gegnerischen Kfz-Haftpflicht kann beispielsweise sein, wenn der Unfallverursacher als Geisterfahrer unterwegs war und hierdurch einen Unfall ausgelöst hat. |
Tipp
Der Abschluss einer Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung ist aufgrund der hohen Beiträge nicht für alle Fahrzeuge sinnvoll. Eine Vollkaskoversicherung sollten Sie abschließen, wenn es sich um einen neuen oder sehr jungen Wohnwagen handelt. Abgesehen davon, werden Sie eine Vollkaskoversicherung abschließen müssen, wenn Sie den Wohnwagen durch eine Bank finanzieren lassen. Eine Teilkaskoversicherung macht bei mittelalten Fahrzeugen Sinn.
Keine Teilkasko und schon gar keine Vollkasko benötigen Sie, wenn der Wohnwagen bereits viele Jahre alt ist.
Gerade für Wohnwagen lohnt sich der Abschluss von sinnvollen Zusatzversicherungen, die das Leben im Schadenfall erheblich erleichtern können. Welche Erweiterungen sinnvoll sind und wie Sie diese nutzen, erfahren Sie nachfolgend:
Zusatzversicherung |
Beschreibung |
Fahrerschutzversicherung |
Während die im Fahrzeug befindlichen Insassen über die Kfz-Haftpflichtversicherung abgesichert sind, wenn Sie einen Unfall bauen, gilt dies für den Fahrer selbst nicht. Deshalb lohnt sich der Abschluss einer Fahrerschutzversicherung, damit auch der Fahrer nach einem Unfall entsprechende Versicherungsleistungen beanspruchen kann. |
Ausland-Schadenschutz |
Kommt es im Ausland zu einem Unfall, den Sie nicht verschuldet haben, sind Sie in der Regel nicht abgesichert, denn nicht in jedem Land gibt es eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Damit Sie jedoch als Geschädigter nicht auf den Kosten, die Ihnen entstehen, sitzen bleiben, empfiehlt sich der Abschluss einer Ausland-Schadenschutz-Versicherung. Wenn Sie im Rahmen der Kfz-Versicherung jedoch einen Ausland-Schadenschutz abschließen, erhalten Sie die Unfallkosten erstattet, denn dann werden in Ihrem eigenen Vertrag die Leistungen gleichgestellt mit denen, die eigentlich die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers erbringen würde. Selbst wenn der Unfallverursacher eine entsprechende Haftpflichtversicherung besitzt, heißt dies noch lange nicht, dass diese auch bezahlt. Unter Umständen kann es zu ewig langen Rechtsstreitigkeiten kommen, die für Sie erfolglos verlaufen. Der Ausland-Schadenschutz sichert Sie jedoch bestmöglich ab. |
Schutzbrief |
Beim Schutzbrief handelt es sich um die Unfall- und Pannenhilfe. Wenn Ihr Wohnmobil streikt und nicht mehr weiterfahren möchte, können Sie die Leistungen aus dem Schutzbrief anfordern und Ihr Fahrzeug beispielsweise abschleppen lassen. |
Inhaltsversicherung |
Sie haben die Möglichkeit, auch den Inhalt Ihres Wohnwagens versichern zu lassen. Wird dieser beispielsweise entwendet oder nimmt er einen Schaden, so erstattet Ihnen die Versicherung eine zuvor vereinbarte Summe. In der Regel liegt die Versicherungssumme für den Inhalt bei maximal 5000 Euro. |
Wohnwagen-Rechtsschutzversicherung |
Eine Rechtsschutzversicherung für den Wohnwagen kann sich als sinnvolle Sache erweisen. Vor allem, wenn ein Unfallverursacher sich weigert, den Schaden zu bezahlen, profitieren Sie von den Leistungen der Rechtsschutzversicherung. Diese deckt beispielsweise Anwalts- und Verfahrenskosten ab. |
Tipp
Schutzbriefe können Sie nicht nur bei der Versicherungsgesellschaft abschließen, bei der Sie die Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen. Vielmehr erhalten Sie sie beispielsweise auch bei Automobilclubs wie dem ADAC oder dem AVD.
Die Haftpflichtversicherung erweist sich für Wohnwagen- oder Wohnmobilbesitzer lediglich als Grundabsicherung. Welche Leistungen im Einzelnen enthalten sind, darauf gehen wir nachfolgend ein:
Personenschäden sind Schäden, die durch einen von Ihnen verursachten Unfall an einer Person entstehen. Hierbei kann es sich beispielsweise um Verletzungen sowie deren Folgeschäden handeln.
Da Personenschäden häufig mit Schadensersatzforderungen, ärztlichen Behandlungen und möglicherweise auch Entschädigungsleistungen verbunden sind, die daraus resultieren, dass der Betroffene vielleicht seiner Arbeit nicht mehr nachgehen kann, können diese sehr teuer werden und reichen nicht selten bis in einen hohen Millionenbetrag hinein.
Gesetzlich ist eine Deckungssumme von 7,5 Millionen Euro für Personenschäden vorgesehen. Die meisten Versicherungsgesellschaften werden jedoch zwischen 10 bis 20 Millionen Euro pro Personenschaden vorsehen.
Sachschäden sind Schäden, die an Gegenständen entstehen. Wenn Sie beispielsweise mit Ihrem Auto in ein Haus rasen und dieses daraufhin instand gesetzt werden muss, müssen Sie als Unfallverursacher für diese Kosten ebenfalls aufkommen.
Für Sachschäden beträgt die Mindestversicherungssumme, die gesetzlich vorgeschrieben ist, 1,12 Millionen Euro.
Vermögensschäden sind Schäden, die weder den Personen- noch den Sachschäden zugeordnet werden können.
Gesetzlich ist eine Mindest-Versicherungssumme von 50.000 Euro vorgesehen.
Tipp
Die meisten Versicherer geben heutzutage nur noch die Deckungssumme für Personenschäden an. Vermögens- und Sachschäden werden in der Rege im Rahmen einer Pauschale angesetzt, die zwischen 50 bis 100 Millionen Euro pro Schadenfall liegen sollte.
Es gibt durchaus Fälle, in denen die Kfz-Haftpflicht die Leistung verweigern kann. Dies wird immer dann der Fall sein, wenn Sie vorsätzlich handeln. Hierfür kommen beispielsweise Geisterfahrten infrage.
Außerdem hat die Gesellschaft die Möglichkeit, Sie mit zur Verantwortung zu ziehen, wenn Sie den Schaden grob fahrlässig verursachen. Dies kann unter anderem der Fall sein, wenn Sie den Schaden im Rahmen einer Trunkenheitsfahrt verursachen oder wenn Sie Fahrerflucht begehen. Weitere Fälle, bei denen Abzüge in den Leistungen wahrscheinlich sind, sind Fahrten im Drogenrausch, Fahrten ohne gültigen Führerschein oder ohne, dass das Fahrzeug eine gültige Betriebserlaubnis hat und, wenn die Fahrsicherheit nicht ausreichend ist.
Anders als bei der Haftpflichtversicherung leistet die Teilkasko für Schäden, die an Ihrem Fahrzeug entstanden sind, für die Sie jedoch nicht verantwortlich sind. Hierbei handelt es sich um die Folgenden Situationen:
Hochwasser, Sturm, Hagel, Schneelawinen, Blitzschlag
Man spricht hierbei auch von den sogenannten „Naturgewalten“
Die meisten Gesellschaften sichern hier Schäden ab, die durch Wildunfälle entstehen, also, wenn Ihnen beispielsweise ein Reh ins Auto läuft. Ebenso sind Marderbisse abgesichert. Es gibt jedoch auch Gesellschaften, die zusätzlich Schäden versichern, die beispielsweise durch Haustiere entstanden sind.
Außerdem sollten Sie beim Abschluss der Police beachten, dass die Gesellschaft auch für die Folgen des Schadens leistet.
Wird Ihr Fahrzeug gestohlen, kommt die Teilkasko hierfür auf. Dies gilt auch, wenn der Dieb einen Unfall baut. Ausgenommen hiervon ist jedoch, wenn es sich bei dem Dieb um einen Familienangehörigen handelt.
Im Rahmen der Glasbruchversicherung sind beispielsweise die Kosten für die Reparatur oder den Austausch einer Scheibe enthalten.
Schäden, die durch einen Brand oder durch eine Explosion entstehen, sind im Leistungsumfang enthalten. Dies gilt auch, wenn die Schäden durch Ausschreitungen entstehen. Nicht jedoch sind im Rahmen der Teilkasko Schäden versichert, die durch Vandalismus entstehen.
Die Teilkasko kommt nicht nur für Schäden am Fahrzeug selbst auf, sondern auch für Schäden, die an fest eingebauten oder gesetzlich vorgeschriebenen Bestandteilen wie beispielsweise am Kindersitz oder am Autoradio entstanden sind.
Beachten Sie jedoch, dass für die Teilkaskoversicherung in der Regel eine Selbstbeteiligung verlangt wird. Hierbei handelt es sich um einen Betrag, den der Versicherungsnehmer pro Schadensfall aus eigener Tasche bezahlt. Bei der Teilkasko liegt die SB meist bei 150 Euro. Je höher die Selbstbeteiligung ist, desto geringer wird am Ende der Beitrag ausfallen.
Beachten Sie, dass eine Teilkaskoversicherung nicht zahlen wird, wenn Sie von einem Risiko wissen, dieses jedoch nicht beachten. Angenommen Sie parken bei einem angesagten Sturm mitten im Wald, dann wird die Gesellschaft nicht für die Kosten aufkommen, die durch einen Sturmschaden am Auto verursacht wurden.
Die Vollkaskoversicherung ist ein noch umfangreicherer Schutz, der die Leistungen der Teilkasko einschließt. Eine Vollkaskoversicherung ist jedoch mit hohen Zusatzkosten verbunden, sodass sich eine solche Versicherung nur bei einem Neuwagen oder bei einem jungen Caravan lohnt. Außerdem setzen viele finanzierende Banken bei Neufahrzeugen den Abschluss einer Vollkaskoversicherung voraus.
Im Gegensatz zur Teilkasko kommt die Vollkaskoversicherung auf dann für Schäden an Ihrem Fahrzeug auf, wenn Sie den Unfall verursacht haben. Außerdem zahlt Sie auch bei Vandalismus und für den Fall, dass die gegnerische Haftpflichtversicherung möglicherweise den Schaden nicht begleicht.
Für die Vollkaskoversicherung können Sie ebenfalls eine Selbstbeteiligung vereinbaren, wenn Sie den Versicherungsbeitrag senken möchten. Für die Vollkasko sind beispielsweise Selbstbeteiligungen in Höhe von 300 oder 500 Euro denkbar.
Haftpflicht |
Teilkasko |
Vollkasko |
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Vor allem Dauercamper stellen sich oft die Frage, ob sie eine spezielle Versicherung benötigen. Schließlich leistet die Wohnwagen-Haftpflichtversicherung nur für Unfälle und Schäden, die während der Fahrt entstehen. Als Dauercamper fahren Sie jedoch nur selten, sondern halten sich vielmehr auf einem Campingplatz auf, wo der Wohnwagen letztendlich geparkt ist.
Für diesen Fall bieten die Gesellschaften spezielle Campingversicherungen an.
Viele Camper lieben das Dauercamping und stellen den Wohnwagen zu diesem Zweck auf einem bestimmten Campingplatz ab. Alle paar Jahre entscheiden sie sich dann vielleicht für einen Umzug auf einen anderen Campingplatz. Da macht es natürlich wenig Sinn, den Wohnwagen dauerhaft zuzulassen und horrende Steuern und Versicherungsbeiträge zu bezahlen.
Wenn Sie den Wohnwagen lediglich überführen möchten, können Sie ein sogenanntes Kurzzeitkennzeichen verwenden, welches auch als „Überführungskennzeichen“ bezeichnet wird. Hierbei gilt es jedoch, zu beachten, dass einige Versicherer das Kurzzeitkennzeichen nur anbieten, wenn Sie den Wohnwagen hinterher bei der jeweiligen Gesellschaft versichern, was ja für Dauercamper in der Regel nicht notwendig ist. Erkundigen Sie sich daher vorher, welche Bedingungen an das Kurzzeitkennzeichen geknüpft sind.
Eine Überführung kann ebenso notwendig sein, wenn Sie den Wohnwagen vom Werk abholen und ihn bis dahin noch nicht zulassen konnten, dies aber später vorhaben.
Um den Wohnwagen für die kurze Zeit zuzulassen, müssen Sie sich ebenfalls zur Zulassungsbehörde begeben und dort ein entsprechendes Kennzeichen beantragen. Hierfür benötige Sie die Versicherungsbestätigung des gewählten Unternehmens, welche auch in elektronischer Form (eVB) vorgelegt werden kann.
Beachten Sie, dass die Kurzzeitversicherung in der Regel lediglich eine Haftpflicht, nicht aber eine Kaskoversicherung beinhaltet. Der Schutz für die Kfz-Haftpflicht gilt für fünf Tage. Danach ist das Fahrzeug nicht mehr versichert und darf folglich ohne Vollzulassung nicht mehr im Straßenverkehr bewegt werden.
Die Kosten für ein Kurzzeitkennzeichen für den Wohnwagen belaufen sich auf ca. 100 Euro.
Bei der Werkstattverbindung vereinbaren Sie mit der Versicherungsgesellschaft, dass Sie einen möglichen Schaden an Ihrem Wohnwagen oder Wohnmobil in einer bestimmten Werkstatt reparieren lassen, die mit der Gesellschaft kooperiert. Für die Versicherung bedeutet dies eine schnelle und kostengünstige Lösung und auch Sie profitieren von der Werkstattbindung, denn hierdurch können Sie Beiträge einsparen.
Die Beitragshöhe für die Wohnwagenversicherung hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. So spielen beispielsweise die folgenden Punkte eine große Rolle für die Beitragsberechnung:
Je mehr eingetragene Fahrer, desto höher wird das Unfallrisiko und desto mehr Beiträge bezahlen Sie.
Ihr Alter hat ebenfalls einen Einfluss auf die Beitragsberechnung, denn je erfahrener Sie sind, desto geringer ist das Unfallrisiko.
Es gibt einige Postleitzahlbereiche, die potenziell als „gefährlicher“ gelten, weil dort beispielsweise häufiger Diebstähle zu erwarten sind.
Je weiter Sie pro Jahr fahren, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass es zu einem Schaden kommen könnte.
Wenn Sie sich für eine reine Wohnmobil-Haftpflichtversicherung entscheiden, werden die Versicherungsbeiträge recht gering ausfallen. Möchten – oder müssen – Sie den Schutz jedoch um weitere Faktoren wie die Teilkasko, die Vollkasko, einen Schutzbrief oder eine Fahrerversicherung erweitern, wirkt sich dies deutlich auf die Beitragshöhe aus.
Wie beim Pkw, bemisst sich auch die Beitragshöhe für die Wohnwagenversicherung maßgeblich an der sogenannten Schadenfreiheitsklasse (SF).
Achtung:
Wenn Sie mit dem Wohnwagen oder mit dem Wohnmobil einen Unfall bauen, werden Sie nicht, wie bei der Autoversicherung üblich, nur um eine Schadenfreiheitsklasse heruntergestuft. Aufgrund der zu erwartenden, hohen Schadenssummen, erfolgt in der Regel eine Rückstufung über mehrere Klassen.
Diese Schadenfreiheitsklassen gibt es für Wohnmobile:
Schadenfreiheitsklasse |
Beschreibung |
SF 20 |
Kalenderjahre, in denen Sie schadenfrei und ununterbrochen gefahren sind 20 Jahre Beitragssatz in der Haftpflichtversicherung 40 % Beitragssatz in der Vollkaskoversicherung 58 % |
SF 19 |
Kalenderjahre, in denen Sie schadenfrei und ununterbrochen gefahren sind 19 Jahre Beitragssatz in der Haftpflichtversicherung 41 % Beitragssatz in der Vollkaskoversicherung 59 % |
SF 18 |
Kalenderjahre, in denen Sie schadenfrei und ununterbrochen gefahren sind 18 Jahre Beitragssatz in der Haftpflichtversicherung 41 % Beitragssatz in der Vollkaskoversicherung 59 % |
SF 17 |
Kalenderjahre, in denen Sie schadenfrei und ununterbrochen gefahren sind 17 Jahre Beitragssatz in der Haftpflichtversicherung 42 % Beitragssatz in der Vollkaskoversicherung 65 % |
SF 16 |
Kalenderjahre, in denen Sie schadenfrei und ununterbrochen gefahren sind 16 Jahre Beitragssatz in der Haftpflichtversicherung 42 % Beitragssatz in der Vollkaskoversicherung 66 % |
SF 15 |
Kalenderjahre, in denen Sie schadenfrei und ununterbrochen gefahren sind 15 Jahre Beitragssatz in der Haftpflichtversicherung 43 % Beitragssatz in der Vollkaskoversicherung 68 % |
SF 14 |
Kalenderjahre, in denen Sie schadenfrei und ununterbrochen gefahren sind 14 Jahre Beitragssatz in der Haftpflichtversicherung 44 % Beitragssatz in der Vollkaskoversicherung 69 % |
SF 13 |
Kalenderjahre, in denen Sie schadenfrei und ununterbrochen gefahren sind 13 Jahre Beitragssatz in der Haftpflichtversicherung 44 % Beitragssatz in der Vollkaskoversicherung 71 % |
SF 12 |
Kalenderjahre, in denen Sie schadenfrei und ununterbrochen gefahren sind 12 Jahre Beitragssatz in der Haftpflichtversicherung 45 % Beitragssatz in der Vollkaskoversicherung 73 % |
SF 11 |
Kalenderjahre, in denen Sie schadenfrei und ununterbrochen gefahren sind 11 Jahre Beitragssatz in der Haftpflichtversicherung 46 % Beitragssatz in der Vollkaskoversicherung 73 % |
SF 10 |
Kalenderjahre, in denen Sie schadenfrei und ununterbrochen gefahren sind 10 Jahre Beitragssatz in der Haftpflichtversicherung 47 % Beitragssatz in der Vollkaskoversicherung 73 % |
SF 9 |
Kalenderjahre, in denen Sie schadenfrei und ununterbrochen gefahren sind 9 Jahre Beitragssatz in der Haftpflichtversicherung 49 % Beitragssatz in der Vollkaskoversicherung 74 % |
SF 8 |
Kalenderjahre, in denen Sie schadenfrei und ununterbrochen gefahren sind 8 Jahre Beitragssatz in der Haftpflichtversicherung 50 % Beitragssatz in der Vollkaskoversicherung 74 % |
SF 7 |
Kalenderjahre, in denen Sie schadenfrei und ununterbrochen gefahren sind 7 Jahre Beitragssatz in der Haftpflichtversicherung 52 % Beitragssatz in der Vollkaskoversicherung 74 % |
SF 6 |
Kalenderjahre, in denen Sie schadenfrei und ununterbrochen gefahren sind 6 Jahre Beitragssatz in der Haftpflichtversicherung 53 % Beitragssatz in der Vollkaskoversicherung 78 % |
SF 5 |
Kalenderjahre, in denen Sie schadenfrei und ununterbrochen gefahren sind 5 Jahre Beitragssatz in der Haftpflichtversicherung 55 % Beitragssatz in der Vollkaskoversicherung 78 % |
SF 4 |
Kalenderjahre, in denen Sie schadenfrei und ununterbrochen gefahren sind 4 Jahre Beitragssatz in der Haftpflichtversicherung 58 % Beitragssatz in der Vollkaskoversicherung 78 % |
SF 3 |
Kalenderjahre, in denen Sie schadenfrei und ununterbrochen gefahren sind 3 Jahre Beitragssatz in der Haftpflichtversicherung 60 % Beitragssatz in der Vollkaskoversicherung 78 % |
SF 2 |
Kalenderjahre, in denen Sie schadenfrei und ununterbrochen gefahren sind 2 Jahre Beitragssatz in der Haftpflichtversicherung 64 % Beitragssatz in der Vollkaskoversicherung 78 % |
SF 1 |
Kalenderjahre, in denen Sie schadenfrei und ununterbrochen gefahren sind 1 Jahr Beitragssatz in der Haftpflichtversicherung 68 % Beitragssatz in der Vollkaskoversicherung 85 % |
SF ½ |
Kalenderjahre, in denen Sie schadenfrei und ununterbrochen gefahren sind --- Beitragssatz in der Haftpflichtversicherung 74 % Beitragssatz in der Vollkaskoversicherung 88 % |
0 |
Kalenderjahre, in denen Sie schadenfrei und ununterbrochen gefahren sind Anfänger Beitragssatz in der Haftpflichtversicherung 100 % Beitragssatz in der Vollkaskoversicherung 100 % |
M |
Kalenderjahre, in denen Sie schadenfrei und ununterbrochen gefahren sind Malusklasse Beitragssatz in der Haftpflichtversicherung 222 % Beitragssatz in der Vollkaskoversicherung 111 % |
Wenn Sie mit einem Wohnanhänger reisen möchten, benötigen Sie für diesen den oben genannten Versicherungsschutz. Hinzu kommt, dass auch das Zugfahrzeug optimal versichert sein muss. Auch dieses muss zumindest über eine Kraftfahrzeugversicherung in Form einer Haftpflicht verfügen. Ebenso können Sie für das Zugfahrzeug eine Teilkasko oder Vollkasko sowie den Schutzbrief und weitere Versicherungen abschließen.
Wenn Sie mit dem Wohnanhänger oder mit dem Caravan einen Unfall gebaut haben, müssen Sie den Schaden umgehend melden. Wie lange Sie hierfür Zeit haben, entnehmen Sie am besten Ihrer Versicherungspolice.
Auf jeden Fall sollten Sie den Schaden spätestens am Tag nach dem eingetretenen Schaden telefonisch melden. Außerdem müssen Sie den Schadenshergang schriftlich erfassen und entsprechend bei der Gesellschaft einreichen. Hierfür sollten Sie sich nicht länger als eine Woche Zeit lassen.
Geben Sie im Rahmen der Schadensmeldung die folgenden Dinge an:
Wie teuer eine Wohnwagenversicherung ist, hängt nicht nur von der jeweiligen Versicherung ab, sondern auch von den erwünschten Leistungen. Deshalb kann man nicht pauschal sagen, wie teuer eine Wohnwagenversicherung ist. Durchaus werden Sie aber mit mehreren hundert Euro jährlich rechnen müssen, erst Recht, wenn Sie die Teil- oder Vollkasko beanspruchen möchten.
Bedenken Sie, dass auch eine Selbstbeteiligung pro Schadensfall hinzukommt. Verursachen Sie jedoch keinen Schaden, so senkt die SB die Beiträge zum Teil erheblich.
Am günstigsten kommen Sie, auch wenn es zunächst suspekt klingt, wenn Sie den Versicherungsbeitrag jährlich – also in einer Summe – bezahlen. Jedoch stehen auch noch die halbjährliche, die vierteljährliche und die monatliche Zahlungsweise zur Verfügung.
Sie sollten jedoch eines bedenken: Je mehr Teilzahlungen Sie leisten, wie es beispielsweise bei der vierteljährlichen oder bei der monatlichen Zahlung der Fall ist, desto mehr Arbeit hat die Versicherungsgesellschaft damit, die Eingänge zu verbuchen. Diesen Verwaltungsaufwand lassen sich die meisten Versicherer gut bezahlen, sodass die Beiträge bei monatlicher Zahlungsweise beispielsweise deutlich teurer sein können als bei einer jährlichen Bezahlung.
Wer jedoch den Überblick behalten und lieber kleine Raten in Kauf nehmen möchte, kann sich auch für diverse Teilzahlungen entscheiden.
In der Regel werden die Versicherungsbeiträge durch die Gesellschaft per Lastschrift eingezogen. Es gibt jedoch auch Versicherer, die mit einer Überweisung einverstanden sind.
Wie erwähnt, unterscheiden sich die Angebote der Gesellschaften zum Teil erheblich voneinander, sodass wir dringend zu einem Versicherungsvergleich raten, ehe Sie das Angebot einer Gesellschaft annehmen. Durch einen gezielten Vergleich lassen sich zum Teil mehrere hundert Euro pro Jahr einsparen.
Abgesehen davon, sollten Sie auch nach Abschluss eines entsprechenden Vertrages jeweils zum Laufzeitende hin überprüfen, ob es inzwischen günstigere Anbieter gibt.
Selbstverständlich steht es Ihnen frei, die Wohnwagenversicherung zu kündigen. Allerdings müssen Sie hierbei einiges beachten, auf das wir nachfolgend näher eingehen möchten.
Wenn Sie einen günstigeren Anbieter gefunden haben, müssen Sie zunächst abwarten, bis das aktuelle Versicherungsjahr abgelaufen ist, um kündigen zu können. Bei den Kfz-Versicherungen beginnt das Versicherungsjahr jeweils zum 01.01 und endet zum 31.12. Schließen Sie den Vertrag unterjährig ab, endet er ebenfalls zum 31.12. und Sie bezahlen lediglich den anteiligen Beitragssatz.
Hinzu kommt, dass Sie den Versicherungsvertrag mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende der Vertragslaufzeit kündigen können. Dies bedeutet, dass Sie spätestens zum 30.11. gekündigt haben müssen, wenn Sie für das neue Versicherungsjahr einen anderen Anbieter wünschen.
Wenn Sie den Wohnwagen verkauft oder stillgelegt haben, müssen Sie keine Kündigungsfrist einhalten. Sie reichen der Gesellschaft eine Kopie des Kaufvertrages oder die von der Behörde ausgestellte Stilllegebescheinigung ein. Zum Tag der Stilllegung oder des Verkaufes wird der Versicherungsvertrag beendet und Sie erhalten zu viel gezahlte Beiträge erstattet.
Auch dieser Fall tritt durchaus häufiger ein. Wenn der Versicherer nun den Beitragssatz erhöht, steht Ihnen ein sogenanntes Sonderkündigungsrecht zu. Dies bedeutet, dass Sie innerhalb von vier Wochen nach Erhalt des Ankündigungsschreibens für die Beitragserhöhung kündigen können.
Im Rahmen der Haftpflichtversicherung für den Wohnwagen oder den Caravan dürfen keine Versicherungslücken entstehen. Sie können den bestehenden Vertrag daher nur kündigen, wenn Sie bereits einen neuen Anbieter gefunden haben. Von diesem wird auch die aktuelle Schadenfreiheitsklasse übernommen.
Bei einer regulären Kündigung beträgt die Kündigungsfrist, wie oben beschrieben, vier Wochen zum Ende der Laufzeit. Wenn Sie diese Kündigungsfrist nicht einhalten und auch nur einen Tag später kündigen, wird die Gesellschaft die Kündigung nicht anerkennen. Es ist daher wichtig, dass Sie das Schreiben rechtzeitig abschicken, denn zum Ablauf der Frist muss das Schreiben beim Versicherer eingegangen sein. Es reicht nicht aus, wenn Sie es am letzten Tag der Frist erst losschicken.
Abgesehen davon, sollten Sie einen Nachweis über die rechtzeitige Kündigung in den Händen halten, um diesen im Falle von Streitigkeiten vorlegen zu können.
Wenn Sie per E-Mail kündigen, können Sie eine Lesebestätigung anfordern oder finden das Schreiben zumindest in Ihrem Postausgang, der mit Datum belegt ist, wieder. Bei einer Kündigung per Fax sollten Sie den Sendebericht ausdrucken und aufbewahren.
Bedenken Sie, dass Sie per E-Mail oder Fax nur dann kündigen wenn, wenn der Versicherer dies im Rahmen seiner Versicherungsbedingungen vorsieht.
Andernfalls müssen Sie per Post kündigen. Hierbei empfiehlt sich das Einschreiben mit Rückschein, da Ihnen der Rückschein ebenfalls als Nachweis dient.
Um den Vertrag für die Wohnwagenversicherung zu kündigen, stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Zunächst sei aber gesagt, dass die Kündigung immer schriftlich erfolgen muss. Eine telefonische Meldung reicht demzufolge nicht aus.
Diese Kündigungsformen können Sie nutzen:
Die Kündigung muss die folgenden Bestandteile enthalten:
Sowohl für Wohnwagen als auch für Wohnmobile werden entsprechende Versicherungen angeboten. Da Sie, wenn Sie Ihren Wohnwagen im Straßenverkehr bewegen möchten, zumindest eine Haftpflichtversicherung benötigen, müssen Sie diese bereits bei der Anmeldung des Fahrzeuges auf der Zulassungsstelle vorzeigen. Außerdem können Sie einen zusätzlichen Schutz abschließen, indem Sie sich beispielsweise für eine Kasko-Versicherung, den Schutzbrief, die Camping-Versicherung, den Auslandsschutz oder eine Fahrerversicherung entscheiden.
Wir empfehlen Ihnen, vor dem Abschluss eines neuen Vertrages einen Vergleich der Wohnwagenversicherungen durchzuführen, denn die Angebote können sich erheblich voneinander unterscheiden. Achten Sie vor allem auf hohe Versicherungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden oder wählen Sie einen Anbieter, der eine pauschale Schadenssumme von mindestens 50 bis 100 Millionen Euro pro Schadenfall vorsieht.
100 % unserer Leser haben die Kaufberatung, den Ratgeber und unsere unabhängigen Tests rund um Wohnwagenversicherung positiv bewertet und waren somit zufrieden.
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